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E-Shisha rauchen in der Wohnung erlaubt?

E-Shisha rauchen in der Wohnung erlaubt?


Das Dampfen von E-Zigaretten und E-Shishas hat sich in den letzten Jahren immer mehr durchgesetzt und deutlich an Beliebtheit gewonnen. Im Gegensatz zu dem Rauchen herkömmlicher Zigaretten ist das Dampfen weniger gesundheitsschädigend. Doch ist E-Zigarette rauchen in der Wohnung oder die Verwendung von E-Shishas erlaubt? Kann der Vermieter Ihnen das verbieten?

Rauchverbot im Mietvertrag - ist das legitim?

Prinzipiell ist das Rauchen in der Mietwohnung erlaubt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Rauchen in einer Mietwohnung oder auf dem Balkon als vertragsgemäßen Gebrauch klassifiziert. Allerdings gibt es einiges zu beachten. Andere Mieter dürfen sich nicht von dem Rauch belästigt fühlen. Überdies sollte der Zustand der Wohnung durch das Rauchen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, ist es empfehlenswert, Regelungen zum Rauchen in der Wohnung bereits im Vorfeld in den Mietvertrag mitaufzunehmen.


Rauchen und Dampfen - es gibt Unterschiede

Existiert ein Rauchverbot im Mietvertrag, schließt dies nicht das Dampfen einer E-Zigarette oder einer E-Shisha mit ein. Gemäß §3 Absatz 1 des Tabakgesetzes sind Tabakerzeugnisse aus Rohtabak hergestellte Produkte. E-Zigaretten und E-Shishas fallen somit nicht darunter, denn sie enthalten keinen Tabak. In einigen Produkten ist zwar Nikotin inkludiert, doch das hat keinerlei rechtliche Auswirkungen.

Die Regelungen für das Rauchen in der Mietwohnung finden bei E-Zigaretten und E-Shishas keine Anwendung. Diesen Unterschied kennen nicht alle Vermieter. Hier ist es sinnvoll, den Vermieter freundlich über die rechtlichen Grundlagen aufzuklären und auf das eigene Recht zu bestehen.

Müssen Rauchgewohnheiten dem Vermieter mitgeteilt werden?

Diese Frage lässt sich eindeutig mit Nein beantworten. Ungefragt müssen Mieter keine Auskunft über ihre Rauch- oder Dampfgewohnheiten geben. Doch wie sieht es aus, wenn der Vermieter direkt nach solchen Gewohnheiten fragt? Ist das legitim?

Tatsächlich darf der Vermieter vor Vertragsabschluss nach den Rauchgewohnheiten fragen. Allerdings sind Rauchen und Dampfen nicht dasselbe - dementsprechend bietet die Nachfrage die Möglichkeit, den Vermieter über die Unterschiede aufzuklären. Das Dampfen stellt für andere Mieter und die Wohnung deutlich weniger Belastung als das Rauchen herkömmlicher Zigaretten dar.

Partiell ist jedoch damit zu rechnen, dass einige Mieter diesbezüglich konservativ eingestellt sind. Hier kann es hilfreich sein, dem Vermieter zu versprechen, nur auf dem Balkon zu dampfen. E-Shisha rauchen zuhause wird allerdings von den meisten geduldet. Dasselbe gilt für E-Zigaretten.

Kann der Dampf die Wohnung beschädigen?

Starkes Rauchen wirkt sich auf die Substanz der Wohnung aus. Der Geruch des Rauches hält sich hartnäckig und lässt sich nur schwer beseitigen. Außerdem nehmen Wände und Decken durch das Rauchen eine unschöne Farbe an. Aus diesem Grund bevorzugen die meisten Vermieter Nichtraucher. Hier kann es helfen, wenn der Mieter von sich aus anbietet, die Wände und Decken auf eigene Kosten zu streichen.

Deutlich schonender für die Wohnung ist der Dampf von E-Shishas und E-Zigaretten. Im Dampf befinden sich feuchte Partikel, die sich mit dem Staub vermischen und sich auf Fensterscheiben und andere Oberflächen ablagern. Glücklicherweise lassen sich diese Spuren problemlos beseitigen. Mit gängigen Putzmitteln sind derartige Rückstände schnell entfernt. Davon abgesehen, treten keine weiteren Gebrauchsspuren durch das Dampfen auf. Demzufolge sind aufwendige Schönheitsreparaturen nicht notwendig.

Nehmen Sie Rücksicht auf andere Mieter

Raucher und Dampfer sind verpflichtet, auf andere Mieter Rücksicht zu nehmen. Einige fühlen sich belästigt, wenn der Dampf durch das geöffnete Fenster in ihre Wohnung gelangt. Auch der Hausflur und Gemeinschaftsräume sollten möglichst dampffrei bleiben. Andernfalls entsteht schnell Unmut. Manche Menschen reagieren empfindlich auf Dampf, weil bei ihnen bereits eine Atemwegserkrankung besteht und diese sich dadurch verschlechtern könnte.

Nicht selten beschweren sich solche Personen beim Vermieter. Dieser Beschwerde geht der Vermieter nach und wiegt die Interessen beider Parteien gegeneinander ab. In den meisten Fällen entscheidet er zugunsten des Mieters, welcher sich vom Dampf belästigt fühlt.

Das Dampfen im Hausflur, in der Waschküche, im Keller oder in anderen Gemeinschaftsräumen ist zu vermeiden. Möchten Sie Ihre E-Shisha oder E-Zigarette genießen, beschränken Sie sich dabei am besten auf Ihre Wohnung. Meistens bemerken andere Mieter gar nicht, dass jemand in seiner Wohnung E-Shisha raucht. Trotzdem ist es sinnvoll, regelmäßig zu lüften, damit der Dampf nicht in den Hausflur zieht. Auch das Dampfen auf dem Balkon ist überwiegend unproblematisch, solange der Dampf nicht in die offenen Fenster der Nachbarn zieht.

Gegenseitige Rücksichtnahme sorgt grundsätzlich für ein friedliches Miteinander. Auf dieser Basis sollte das Dampfen von E-Shishas oder E-Zigaretten in der Wohnung keine Schwierigkeiten verursachen.



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