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Wie vermiete ich mein Erbe, wenn ich es nicht brauche?

Wie vermiete ich mein Erbe, wenn ich es nicht brauche?


Wer eine Immobilie vererbt und sie vermieten möchte, fragt sich zuerst: Lohnt sich die Vermietung? Wie viel Aufwand und Kosten muss ich dafür erbringen? Wir zeigen Euch heute, was Ihr beachten müsst, wenn Ihr Eure vererbte Immobilie vermieten wollt.

Warum sollte ich ein vererbtes Objekt vermieten?

Es kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein, eine vererbte Immobilie zu vermieten. Zum Beispiel, wenn Ihr mit eurem derzeitigen Heim zufrieden seid, Euch aber die Möglichkeit offen lassen wollt, eines Tages in das vererbte Haus oder die Wohnung einzuziehen. Wenn Ihr die Immobilie vermieten wollt, sollte sie in einem guten Zustand sein, um nicht ständig in sie investieren zu müssen. Außerdem wäre es von Vorteil, wenn Ihr keine Erbschaftssteuer zahlen müsst. Bevor Ihr euer Objekt vermietet, solltet Ihr jedoch genau überprüfen, ob es eventuell renoviert oder saniert werden muss. Dabei kann Euch ein Immobiliengutachter oder ein Makler mit Real Estate Management behilflich sein. Natürlich müsst Ihr Euch auch über die Höhe der Miete Gedanken machen. Am besten schaut Ihr Euch die ortsübliche Vergleichsmiete an und entscheidet dann.

Was muss ich vor der Vermietung beachten?

Sobald Ihr über das Erbfolge in Kenntnis gesetzt wurdet, habt Ihr sechs Wochen Zeit, um das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Diese Frist erhöht sich auf sechs Monate, wenn Ihr als Erbe im Ausland lebt. Seid Ihr mit der Situation als Erbe überfordert, könnt Ihr beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen. Mit dieser erhaltet Ihr Unterstützung bei der Einordnung der Erbsituation.

Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?

Wichtig ist die Frage, ob man Erbschaftssteuer zahlen muss, wenn man sein vererbtes Haus vermietet. Beträgt die Wohnfläche nicht mehr als 200 m² oder liegt der Preis bei einer größeren Fläche unter 400 000 €, müsst Ihr keine Erbschaftssteuer zahlen. Wenn Ihr allerdings eine Immobilie erbt, die bereits vermietet ist, zieht Euch das Finanzamt 10 % des Verkehrswertes ab. Wenn du das Objekt nicht als Einziger erbst, sondern zum Beispiel mit deinen Geschwistern, müsst Ihr alle der Vermietung zustimmen.

Welche Dokumente brauche ich für die Vermietung einer geerbten Immobilie?

Für die Vermietung eines geerbten Objektes gibt es einige Unterlagen, die Ihr benötigt. Diese haben wir für Euch kurz zusammengestellt:

  • Personalausweis des Mieters / der Mieterin (vor Aushändigung des Mietvertrags)
  • Mietvertrag
  • Lohnabrechnungen und Arbeitsvertrag des Mieters / der Mieterin
  • Bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid
  • Bonitätsauskunft der SCHUFA
  • Evtl. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (wenn vorhanden)


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