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Die Immobilie richtig vererben - Wie spare ich Steuern?

Die Immobilie richtig vererben - Wie spare ich Steuern?
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Das Thema Erbe hat immer einen faden Beigeschmack, da man sich auch mit seiner eigenen Sterblichkeit auseinandersetzen muss. Aber eins ist klar: nichts ist so sicher wie der Tod. Daher ist es ratsam, sich so früh wie möglich mit seinem Nachlass zu beschäftigen. Unter anderem auch, um Steuern sparen zu können.

Der Freibetrag

Bei Erbschaften handelt es sich um bereits versteuertes Vermögen. Daher räumt der Gesetzgeber große Freibeträge ein – zumindest sehr nahen Verwandten. Wird dieser Freibetrag aber überschritten, wird es schnell ganz teuer. Das führt in vielen Fällen dazu, dass Vermögenswerte verkauft werden müssen, damit die Steuer überhaupt bedient werden kann. In solch einem Fall werden Immobilien häufig unter dem Kaufpreis verkauft, weil man auf dieses Geld angewiesen ist.

Es ist immer eine Überlegung wert, ob man sein Vermögen, sei es ein Haus, eine Wohnung oder was ganz anderes, vererben oder bereits zu Lebzeiten verschenken will. Die Beweggründe dafür können völlig unterschiedlich sein.

Wer seine Vermögenswerte verschenkt, kann Steuern sparen. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 €, jeder Cent mehr muss dann versteuert werden. Beim Verschenken hat man aber den Vorteil, dass man alle zehn Jahre erneut von dem Freibetrag gebrauch machen kann. Beispiel: Bei Aktien im Wert von 600.000 € können zunächst Aktien im Wert von 400.000 € an die Kinder verschenkt werden. Zehn Jahre später schenkt man die restlichen Aktien und hat nicht ein einziges Mal eine steuerliche Relevanz.


Das Verschenken von Immobilien

Man kann eine Immobilie verschenken und trotzdem weiterhin in dieser wohnen. In so einem Fall spricht man vom Nießbrauchs- oder Wohnrecht. Viele wählen diese Variante, da sie sich zu Lebzeiten schon um alles gekümmert haben möchten. Oder aber auch, weil es Streit in der Familie gibt und man das Vermögen nicht gänzlich an den rechtmäßigen Erben weitergeben möchte.

Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten. Trotz des Nießbrauchs- oder Wohnrechts (sogar im Grundbuch vermerkt) kann sich der Schenkende nicht davor schützen, dass der Beschenkte die Immobilie kostenlos anbietet und dann verkauft. Auch vor dem Zugriff einer Bank ist man nicht sicher, wenn der neue Eigentümer die Immobilie belasten sollte und in Insolvenz gerät.

Das Vererben von Immobilien

Wird das Vermögen zu Lebzeiten nicht verschenkt, wird es (ohne Testament) nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt. Nach Gesetz sind nur Ehepartner und Verwandte erbberechtigt. Diese werden dann in sogenannte Ordnungen unterteilt. (Hier Bild der Ordnungen)

Damit es zu keinen Streitigkeiten kommt, empfiehlt es sich, ein Testament aufzusetzen.

Das Testament

"Jeder Bürger hat das Recht, die Erbfolge nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Man kann z. B. eine bestimmte Person als Erben einsetzen, ausschließen oder mit einem Vermächtnis einer Person einen bestimmten Gegenstand - z. B. ein Grundstück - zuwenden", erklärt der Notar Michael Uerlings. Wichtig ist dabei, dass alles eigenhändig geschrieben und auch per Hand unterzeichnet wird. Videobotschaften, WhatsApp-Nachrichten und alle weiteren vergleichbaren Varianten sind unwirksam.

Für Hilfe kann man sich immer an einen Notar wenden, der einen rund um das Thema Testament berät, quasi genauso wie der passende Makler, wenn man eine Immobilie verkaufen möchte.

Fazit

Mit dem Nachlass ist es letztendlich wie mit einer Gebäudeversicherung: wenn man sich früh genug um alles kümmert, muss man im Nachhinein nichts befürchten.

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