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Das sollten Mieter wissen

Das sollten Mieter wissen
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Immer wieder versuchen Vermieter mit dreisten Drohungen Kosten an den Mieter abzuschieben oder das Mietverhältnis zu kündigen. Als Mieter muss man sich jedoch nicht alles gefallen lassen, weshalb es äußerst wichtig ist zu wissen, was der Vermieter darf und was nicht.

Hier sind die wichtigsten Pflichten des Vermieters aufgelistet.
 

Wohnungsübergabe beim Auszug

Die Aufgaben des Mieters sind, die Wohnung vor der Übergabe grob zu reinigen, die Wohnung vollständig zu räumen und selbstverursachte Schäden, wie beispielsweise einen Sprung in der Bodenfließe zu reparieren. Wenn bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, müssen diese natürlich auch wieder entfernt werden, wie beispielsweise eine Einbauküche.

Mieter sind aber nicht dazu verpflichtet die Wände neu zu streichen, es sei denn es wurde im Mietvertrag vereinbart. Auch für Schönheitsreparaturen, wie Fenster und Türen streichen oder Dübellöcher verschließen, sind Mieter nicht verantwortlich. Es gehört zu den Pflichten des Vermieters alle Reparaturen und Renovierungen aufgrund von Verschleiß selbst zu übernehmen.

Mieterhöhung

Vermieter haben das Recht höhere Miete zu verlangen, jedoch nur die sogenannte ortbedingte Vergleichsmiete. Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und der Name des Vermieters inklusive einer genauen Begründigung für die Mieterhöhung müssen in dem Brief beinhaltet sein. Der Vermieter darf die Miete im Laufe von drei Jahren aber nur um höchstens 20 Prozent steigern und für jeweils 12 Monate muss die Miete unverändert bleiben.

Wohnungsbesichtigung des Vermieters

Wohnungseigentümer dürfen nicht unangemeldet vor der Eingangstüre stehen, sie haben jedoch ein Recht auf eine Besichtigung um den Zustand ihrer Wohnung zu überprüfen. Hierbei muss ein Termin, mindestens zwei Wochen im voraus, vereinbart werden. Ein eigenmächtiger Zutritt in die Wohnung, sowie regelmäßige Routinekontrollen sind verboten!

Kündigung wegen Eigenbedarf

Ein Brief mit einer plötzlichen Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarf, ist für Mieter immer wieder ein Schock, doch manchmal ist diese unberechtigt und sie können sich dagegen wehren. Der Vermieter kann eine Mietwohnung nur für nahe Verwandte kündigen und muss die Person, die die Wohnung benötigt in der schriftlichen Eigenbedarfskündigung angeben, darunter auch die Art des Verwandtschaftsverhältnisses. Der Grund der Kündigung muss ebenfalls genauestens beschrieben werden und auch nachvollziehbar sein, dieser kann vom Gericht nämlich auch abgelehnt werden.

Für eine gültige Kündigung muss diese auch von allen Vermietern unterschrieben sein und das gesetzliche Widerspruchsrecht des Mieters inklusive der zwei monatigen Frist, muss darin erklärt sein. Es gelten natürlich auch gesetzliche Kündigungsfristen, diese belaufen sich auf mindestens drei Monate und ab einem fünf jährigen Mietverhältnis sogar mindestens sechs Monate.

Kündigung aufgrund Mietschulden

Wenn die Miete nicht bezahlt wird hat der Vermieter ein Recht auf eine fristlose und ordentliche Kündigung, doch auch hier gibt es ein paar Regelungen. Erst bei langfristigen Schulden von bis zu zwei Monaten hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen. Wenn es sich hierbei nur um eine fristlose Kündigung handelt, hat der Mieter die Chance seine Schulten innerhalb der gesetzlichen Schonfrist zu begleichen und muss die Wohnung somit nicht verlassen. Nach einer ordentlichen Kündigung ist der Mieter jedoch gezwungen auszuziehen.

Schimmel in der Wohnung

Der Vermieter ist verpflichtet den Mieter über ein regelmäßiges Lüften der Wohnung zu informieren. Wenn es zu einem Schimmelbefall in der Wohnung kommt, ist es zu klären ob er aufgrund des mangelnden Lüftens des Mieters oder wegen mangelnder Bausubstanz entstanden ist. Es wird somit entschieden, wer die Kosten übernehmen muss.

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