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Hausratversicherung: Leistet auch bei Unwetterschäden BildHausratversicherung: Leistet auch bei Unwetterschäden

Immobilieneigentümer und Mieter sollten ihr Eigentum gut schützen. Möglich ist dies zum einen mit einer Wohngebäudeversicherung, zum anderen aber auch mit einer Hausratversicherung. Beide Policen leisten sogar bei Unwetterschäden.

Welche Versicherungen nötig sind

Sowohl die Wohngebäude- wie auch die Hausratversicherung sind wichtige Policen, die in keinem Fall fehlen sollten. Die Wohngebäudeversicherung wird allerdings immer von den Eigentümern der Häuser und Eigentumswohnungen übernommen. Bei Mietwohnungen können die Kosten dann auf die Mieter umgelegt werden. Die Hausratversicherung hingegen wird von den Bewohnern der jeweiligen Immobilien abgeschlossen und sollte auch bei Mietwohnungen gewählt werden.

Tritt die Wohngebäudeversicherung immer dann ein, wenn das Gebäude selbst durch einen Brand oder einen Blitzeinschlag beschädigt wurde, übernimmt die Hausratversicherung die Schäden am Hausrat, an Kleidungsstücken sowie den Möbeln. Beide Versicherungen sind somit unverzichtbar.

Auch Unwetterschäden werden übernommen

In beiden Fällen gilt, dass die Versicherungen sowohl nach einem Brand wie auch bei Unwetterschäden wie Sturm, Hagel und Blitzschlag eintreten. Also auch dann, wenn ein Sommerunwetter mit Sturm und Hagel das Haus bzw. die Wohnung beschädigt hat, treten die Versicherungen ein.

Versicherungsnehmer sollten in diesen Fällen allerdings prüfen, wie hoch die Versicherungssumme ist und in welchen Fällen die Leistungen genau übernommen werden. Hier gibt es große Unterschiede, die ein Versicherungsvergleich jedoch in wenigen Minuten aufzeigen kann.

 
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