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Kappungsgrenze & Mietpreisbremse – was gilt wann?

Überblick: Hier erfährst du, wann Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse greift – mit Kurzdefinition, Praxis-Checkliste und Beispielen.

Neu im Thema? Für Grundlagen und Berechnung lies den Leitfaden Mietspiegel. Zur konkreten Rechenlogik nutze Vergleichsmiete berechnen bzw. Ortsübliche Miete berechnen.

Kurzvergleich

RegelWendet sich anSachverhaltGrenze/Logik (vereinfacht)Ausnahmen/Hinweise
KappungsgrenzeBestandsmietenMieterhöhung im laufenden VertragMax. +20 % in 3 Jahren (regional oft 15 %). Bezogen auf ortsübliche Vergleichsmiete. Sperrfrist beachten.Regionale Verordnungen können 15 % festlegen. Form/Frist zwingend einhalten.
MietpreisbremseNeuvermietungenErstvermietung nach Mieterwechsel in Gebieten mit BremseMiete darf ortsübliche Vergleichsmiete nur begrenzt überschreiten.Ausnahmen u. a. Neubau ab bestimmtem Stichtag, umfassend modernisiert, Vormiete über Vergleichsmiete – lokale Regeln prüfen.

Praxis-Check: Was muss ich prüfen?

  • Gilt in meiner Kommune die Mietpreisbremse? (amtliche Verordnung/Übersicht prüfen)
  • Welche Kappungsgrenze ist festgelegt (20 % oder 15 %)?
  • Ist die Vergleichsmiete korrekt ermittelt? → Berechnung
  • Form & Frist: Mieterhöhung begründen und Dokumentation beilegen

Beispiele (vereinfacht)

FallAusgangslagePrüfungHinweis
BestandserhöhungMiete 700 €, Vergleichsmiete 780 €Max. +20 % in 3 Jahren (ggf. 15 %). Sperrfrist beachten.Kappungsgrenze anwenden; Begründung per Mietspiegel.
NeuvermietungGebiet mit Bremse, Vergleichsmiete 10,00 €/m²Mietpreisbremse anwenden; Ausnahmen prüfen.Neubau/umfassende Modernisierung können ausgenommen sein.
Tipp:

Dokumentiere die Berechnung der Vergleichsmiete, die lokalen Verordnungen und die formellen Schritte (Fristen, Zugang). Das senkt das Risiko von Widersprüchen.

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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