Ummeldung
Menschen, die innerhalb ihrer bisherigen Gemeinde umziehen, müssen sich im Einwohnermeldeamt ummelden. Eine solche Ummeldung muss in der Regel innerhalb einer Woche erfolgen, in einigen Gemeinden erhalten die Bürger auch zwei Wochen Zeit. Wird diese Frist versäumt, können durchaus Gebühren berechnet werden, die bis zu 500 Euro betragen können. Es ist daher wichtig, sich gleich nach dem Umzug umzumelden, um einem solchen Bußgeld zu entgehen.
In der Regel muss das Ummelden durch persönliche Vorsprache beim jeweiligen Meldeamt erfolgen, da nicht nur die neue Adresse aufgenommen, sondern auch gleich im Personalausweis geändert wird. Anstelle eines konventionellen Meldeformulars bieten einige Ämter bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde ein vereinfachtes Formular. Dieses kann nicht nur bei den jeweiligen Ämtern vor Ort angefordert werden, sondern steht vielfach auch im Internet zur Verfügung. So ist es möglich, das für das Ummelden notwendige Formular bereits zu Hause auszufüllen und zum Termin dann mitzunehmen.
Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt werden neben dem Ummeldeformular auch weitere Dokumente benötigt. Hierzu gehören Personalausweis und/oder Reisepass, die Einzugsbestätigung des Vermieters bzw. der Kaufvertrag des Hauses sowie den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbestätigung eines möglicherweise vorhandenen Autos. Auch hier wird nämlich die neue Anschrift eingetragen, was vielfach ebenfalls in der Meldebehörde erfolgen kann. So spart man sich den Weg zur Kfz-Zulassungsstelle.
Sofern man selbst keine Zeit hat, sich bei der Meldestelle umzumelden ist es auch möglich, einen Bevollmächtigten hiermit zu beauftragen. Hierzu ist jedoch eine Vollmacht notwendig, die in einigen Bundesländern sogar beglaubigt sein muss.
Auch an eine Post Weiterleitung sollte gedacht werden, damit wichtige Briefe auch zugestellt werden können.
TIPP
Da die Praxis des Ummeldens in den Bundesländern und Gemeinden sehr unterschiedlich gehandhabt wird ist es sinnvoll, sich vor dem Besuch der Meldestelle über die hierfür notwendigen Formulare und Dokumente zu erkundigen. In einigen Fällen kann auch die beauftragte Umzugsfirma weiterhelfen.