Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit, verschiedene staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Vielfach kann diese Förderung sogar direkt in die Eigenheim Finanzierung eingebunden werden. Wer bislang noch keine Zuschüsse erhält, sollte die staatlichen Förderungen prüfen und schnellst möglich beantragen.
Die Förderung für Immobilien, unabhängig davon, ob sie selbst oder fremd genutzt sind, ist in Deutschland recht undurchsichtig. Sie reicht von Zuschüssen für Wohn-Riester-Verträge über regionale Förderprogramme bis hin zu zinsgünstigen Darlehen der KfW Förderbank. Die einheitliche Eigenheimförderung, die Anfang 1996 eingeführt wurde, gibt es hingegen bereits seit 2004 nicht mehr. Dies gilt auch, wenn Bauherren nur ein Gründstück kaufen. Auch die vor diesem Stichtag geltende Regelung, dass Förderbeträge über die Einkommenssteuer beantragt werden mussten, gehört der Vergangenheit an. Da die Förderregelungen recht kompliziert sind, sollten Menschen, die ein Haus kaufen oder die passende Eigentumswohnung finden, sich frühzeitig informieren, welche Möglichkeiten aktuell bestehen.
Zu den wichtigsten Komponenten der staatlichen Förderung gehört die Wohn-Riester-Förderung. Da auch Menschen, die ein Gründstück kaufen oder ein Haus mieten etwas für ihre Altersvorsorge tun, sollen sie nach den Wünschen der Regierung ebenso behandelt werden wie Anleger, die eine Rentenversicherung abschließen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das jeweilige Objekt selbst genutzt wird. Wer also nur eine Mietwohnung finden will, kann diese Förderung nicht nutzen. Wer hingegen ein Haus kaufen möchte, kann ab sofort die Wohn-Riester-Förderung nutzen und diese in die Eigenheim Finanzierung einbinden. Hierfür stehen sowohl klassische Annuitätendarlehen auf www.s-immobilien.de wie auch Angebote für Bauspardarlehen zur Verfügung. Bei Bausparverträgen ist es sogar möglich, die Förderung noch vor dem Grundstück kaufen zu nutzen, denn diese kann auch während der Ansparphase erzielt werden.
Menschen, die ein Grundstück kaufen, sollten ebenfalls die staatlichen Förderungen prüfen. Sowohl für den Kauf des Grundstücks wie auch des späteren Objektes ist es möglich, zinsgünstige Kredite der KfW Förderbank zu nutzen. Vor allem dann, wenn beim Bauen, Renovieren und Modernisieren Energie eingespart wird, sind attraktive Konditionen möglich. Dies gilt leider nicht, wenn Menschen ein Haus mieten oder eine Mietwohnung finden, denn Kredite können nur von Eigentümern aufgenommen werden. Welche Kreditprogramme im Einzelnen angeboten und wie diese Kredite in die Finanzierung eingebunden werden können, sollte mit einem Finanzierungsberater besprochen werden. Diese können zum Beispiel auf www.s-immobilien.de gefunden werden, um einen Termin zu vereinbaren oder die passende Eigentumswohnung zu finden.
Wird das Objekt nicht selbst genutzt, besteht zudem die Möglichkeit, Ausgaben in Verbindung mit der Immobilie steuerlich geltend zu machen. Vor allem bei Renovierungen oder Modernisierungen an der Immobilie können Ausgaben anfallen, die mit den Mieteinnahmen verrechnet werden können. Vermieter können diese Ausgaben in diesem Zusammenhang als Werbungskosten absetzen und so ihre Steuerlast senken. In welchem Umfang der Ansatz von Werbungskosten möglich ist, können Steuerberater individuell aufzeigen.