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Photovoltaikversicherung - Sicherheit im Schadensfall BildPhotovoltaikversicherung - Sicherheit im Schadensfall

Seit die Bundesregierung den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen hat, nimmt die Energiewende immer konkretere Formen an. Die Stromgewinnung aus Solarenergie mittels Photovoltaikanlagen ist dabei eine der tragenden Säulen, und immer mehr Verbraucher entscheiden sich für den Bau einer Photovoltaikanlage.

Bei der Finanzierungsplanung sollte auch einkalkuliert werden, dass die Anlage einen Versicherungsschutz benötigt: Zum Einen kann es Sachschäden an den Photovoltaikmodulen geben, zum Anderen können auch Personen Schaden erleiden, beispielsweise durch herunterfallende Teile bei einem Unwetter. Ob Sachschaden oder Haftungsfall - Eigentümer sind gut beraten, wenn sie ihre Photovoltaikanlage versichern lassen.

Leistungen einer Betreiberhaftpflichtversicherung im Schadensfall

Eine der häufigsten Ursachen für beschädigte Photovoltaikmodule sind Unwetter: Starke Stürme, Blitz- oder Hagelschlag sowie Schäden durch eine zu hohe Schneelast auf dem Dach. Gegen Blitzeinschlag und damit Brandschäden sollten Eigentümer einen geeigneten Schutz installieren lassen. Welche Schäden durch eine bereits bestehende Hafpflichtversicherung abgegolten sind, sollten die Versicherungsnehmer in der Planungsphase abklären. Wer die Photovoltaikanlage anhand einer Betreiberhaftpflicht versichern lassen möchte, sollte sich beim Versicherungsträger informieren, welche Bestandteile und in welcher Größenordnung die Photovoltaikanlage im Schadensfall abgesichert ist. Es sollten mindestens die Module, der Tragrahmen, die technische Anlage und die Verkabelungen im Versicherungsschutz enthalten sein. Versichert werden können auch verursachte Schäden bei Instandhaltungsarbeiten an der Photovoltaikanlage oder Beschädigungen, die Tiere durch Kabelverbiss ausgelöst haben. Grundsätzlich mindert eine rechtzeitige Vorsorge und sorgfältige Planung das Risiko für aufkommende Schäden: Der Blitzschutz muss fachgerecht und mit dem nötigen Überspannungsschutz installiert sein, auch sollte das Dach des Gebäudes eine optimale Statik haben, damit sich keine Schneemassen darauf ansammeln können.

Schäden an Dritten durch eine Photovoltaikanlage

Kommen Personen durch die Anlage zu Schaden, sind die entstehenden Kosten in der Regel nicht in der Haftpflichtversicherung enthalten. Personenschäden können bereits beim Einbau der Anlage zustandekommen, daher ist eine Absicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme empfehlenswert. Durch einen Brand kann das Eigentum von dritten Personen beschädigt werden - auch hier greift die Betreiberhaftpflichtversicherung. Unverzichtbar ist eine solche Absicherung, wenn sich die Photovoltaikanlage nicht auf dem eigenen, sondern auf einem angemieteten Grundstück befindet. Nicht zuletzt ist es vorteilhaft für die Betreiber, wenn die Photovoltaikanlage auch gegen Ertragsausfälle abgesichert ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

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