
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter. Sie dient dazu, mögliche Schäden an der Wohnung oder ausstehende Mietzahlungen abzudecken. Die Höhe der Kaution darf laut Gesetz maximal drei Nettokaltmieten betragen.
In der Regel wird die Mietkaution in einer Summe gezahlt. Mieter haben jedoch das Recht, die Kaution in drei gleich großen Raten zu entrichten. Die erste Rate ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Die Mietkaution bleibt während des Mietverhältnisses unangetastet. Sie wird erst nach Beendigung des Mietverhältnisses für eventuell entstandene Kosten herangezogen. Dazu gehören:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution inklusive Zinsen zurückzuzahlen, sofern keine Ansprüche geltend gemacht werden. Es gibt jedoch keine gesetzliche Frist für die Rückzahlung, oft wird eine Zeitspanne von drei bis sechs Monaten als angemessen angesehen.