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Haustiere in Mietwohnungen: Was ist erlaubt?

Darf ich Haustiere in meiner Mietwohnung halten?

Grundsätzlich haben Mieter das Recht, Haustiere zu halten, jedoch hängt dies oft von den Bestimmungen im Mietvertrag und der Zustimmung des Vermieters ab. Kleintiere wie Hamster oder Wellensittiche dürfen in der Regel ohne Zustimmung gehalten werden, während größere Haustiere wie Hunde oder Katzen eine Genehmigung benötigen.

Welche Haustiere sind generell erlaubt?

  • Kleintiere: Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische und Vögel dürfen fast immer gehalten werden.
  • Hunde und Katzen: Hier entscheidet der Vermieter. Oft wird eine individuelle Absprache getroffen.
  • Exotische Tiere: Schlangen, Echsen und andere exotische Haustiere bedürfen in der Regel einer expliziten Zustimmung.
Tipp: Fragen Sie schriftlich beim Vermieter an, ob die Haltung eines Haustieres erlaubt ist. Eine schriftliche Zustimmung bietet Sicherheit.

Was sagt der Mietvertrag?

Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Haustierhaltung. Pauschale Verbote sind oft unwirksam, doch eine Klausel, die auf Zustimmungspflicht verweist, ist rechtlich bindend. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Vermieter, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wann kann der Vermieter die Haustierhaltung verbieten?

Ein Verbot ist möglich, wenn die Haltung:

  • zu Lärmbelästigung führt, z. B. durch lautes Hundegebell,
  • andere Mieter gefährdet, z. B. durch giftige Tiere,
  • die Wohnung nachhaltig beschädigen könnte.

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