Spanien gehört zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Entsprechend ist es kaum verwunderlich, dass die Nachfrage für Auslandsimmobilien hier besonders groß ist. Ob als dauerhafter Wohnsitz oder Feriendomizil, eine Immobilie in Spanien ist ein Traum für viele Menschen. Doch ist der Immobilienkauf in Spanien durch einige Besonderheiten geprägt, die ihn vom Erwerb im Inland unterscheiden. Was es im Falle ausländischer Immobilienkäufe in Spanien zu beachten gilt, klärt der nachfolgende Artikel.
Dass Spaniens Immobilien auch für deutsche Interessenten spannend sein können, liegt nicht nur an den klimatischen Urlaubsbedingungen. Sicherlich spielen diese aber eine große Rolle. Mit einer durchschnittlichen Tageshöchsttemperatur von etwa 21 Grad Celsius ist Spanien deutlich wärmer als Deutschland, verfügt über rund 900 mehr Sonnenstunden und fast 50 weniger Regentage. Daher eignet sich Spanien nicht nur als Urlaubsregion, sondern auch als Standort zur langfristigen Immobilieninvestition im Tourismus-Bereich. Soll die Immobilie etwa vermietet werden, eignen sich besonders beliebte Küstenregionen wie die Insel Mallorca oder die Costa Brava. Diese sind aber selbstverständlich auch für Auswanderer oder als saisonales Domizil geeignet.
Des Weiteren stellen sich viele die Frage nach den zu erwartenden Lebenshaltungskosten in Spanien. Dabei zeigt sich, dass Spanien im Vergleich zu Deutschland über einen ähnlich hohen Index der Lebensqualität verfügt, während gleichzeitig die Lebenshaltungskosten geringer ausfallen. Das macht Spanien zu einem besonders attraktiven Standort für eigens bewohnte Auslandsimmobilien.
Zu Beginn der Immobiliensuche wird bereits eine kurze Recherche verdeutlichen, dass Spanien einige Besonderheiten in puncto Immobilienkauf kennt. Nicht selten wenden sich Interessenten deshalb an Experten vom Fach, um von professioneller Unterstützung profitieren zu können. Dies ist durchaus sinnvoll. Einerseits kennt Spanien ganz eigene Verfahren, die den Laien schnell überfordern. Andererseits gestaltet sich der Gesamtprozess des Immobilienkaufes im Ausland auch ungeachtet des Landes als aufwändig und komplex. Hierbei ist es nicht unbedingt notwendig, auf einen ortsansässigen Anwalt oder Makler zurückzugreifen. Auch deutsche Immobilienbüros können helfen, egal, ob es sich hierbei um Makler in Hannover, München, Berlin oder Frankfurt handelt. Wichtig ist eine Spezialisierung auf Auslandsimmobilien.
Gesetzt den Fall, dass die Entscheidung für eine Immobilie in Spanien gefallen ist, gibt es eine Reihe an Maßnahmen, die vor Unterzeichnung des Kaufvertrages abgeschlossen werden müssen. Andernfalls ist dies nicht möglich. Diese Schritte werden bestenfalls möglichst früh abgearbeitet, um Verzögerungen zu vermeiden.
Im ersten Schritt benötigen Kaufinteressenten eine Ausländer-Identifikationsnummer in Spanien. Der Antrag hierfür kann über die spanische Botschaft, Konsulate oder in einer spanischen Behörde eingereicht werden. Die Bearbeitung dauert je nach Fall mehrere Wochen. Die Ausländer-Identifikationsnummer ist dringend erforderlich, um eine Immobilie in Spanien erwerben und halten zu können. Sie muss nach Erhalt im Finanzamt für weitere Schritte angemeldet werden. Als nächstes muss ein spanisches Bankkonto eröffnet werden, über welches der Kauf abgewickelt wird. Auch sollten sich Interessenten überlegen, ob sie persönlich oder über einen Vertreter an der Beurkundung teilhaben möchten. Bei letzterem ist entsprechend eine Vollmacht notwendig.
Sind die empfohlenen Vorbereitungen abgeschlossen und eine interessante Immobilie wurde entdeckt, geht es im nächsten Schritt an die konkrete Prüfung des Objektes. Spätestens hier wird ersichtlich, warum die Unterstützung durch einen Makler eine gute Idee ist. Es gibt eine Reihe an Dokumenten, die eingeholt und geprüft werden müssen, bevor eine spanische Immobilie gekauft werden sollte. Dazu zählen etwa der Grundbuchauszug, Katasterinformationen, die notarielle Urkunde, ein Stadtplanungszertifikart, Protokolle der Eigentümergemeinschaft und ggf. die Lizenz zur touristischen Vermietung.
Des Weiteren ist es möglich, die Immobilie zunächst für den Kauf zu reservieren. Dies kann notwendig sein, wenn sich ein Interessant zwar sicher ist, seine Wunschimmobilie gefunden zu haben, allerdings noch einige Prüfungen ausstehen oder andere Fragen parallel zu klären sind. Danach wird ein entsprechender Kaufvertrag ausgearbeitet. Die Unterzeichnung der Kaufurkunde findet vor einem Notar statt. Hier kann persönlich oder durch eine erwähnte Vertretung teilgenommen werden. Mit dem Kauf einer spanischen Immobilie gehen verschiedene Steuerzahlungen einher, die nach Abschluss fällig werden. Auch ist der Käufer dazu verpflichtet, einmal jährlich eine Steuererklärung in Spanien abzugeben. Wird die Immobilie vermietet, muss einmal im Quartal eine Steueranmeldung erfolgen.