

Private Haftpflichtversicherungen sind für alle Personengruppen zu empfehlen. Wenn Sie in einem Mietverhältnis leben, können Sie von bestimmten Leistungen aber besonders profitieren. Dazu gehört die Abdeckung von Mietsach- und Allmählichkeitsschäden. Auch andere Risiken lassen sich versichern.
Als Mieter stehen Sie in der Pflicht, die Wohnung oder das Haus pfleglich zu behandeln und Schäden direkt beim Vermieter anzuzeigen. Nicht immer müssen Sie die Kosten dafür übernehmen. Alles, was auf die normale Abnutzung zurückgeht, ist Sache des Vermieters. Wenn Sie aber einen Schaden an seiner Wohnung verursachen, der über die alltägliche Nutzung hinausgeht, müssen Sie auch die Kosten dafür tragen. Je nachdem, was passiert ist, kann es sich nur um kleine Summen, aber auch um riesige Beträge handeln. Mit einer Haftpflichtversicherung müssen Sie sich keine Gedanken darum machen. Achten Sie bei der Auswahl des Tarifs darauf, dass er alle notwendigen Leistungen für Mieter abdeckt und eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen aufweist.
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten, brauchen Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung, in der Mietsachschäden inbegriffen sind. Damit Sie besser verstehen, was damit gemeint ist, haben wir hier drei Beispiele für Sie aufgelistet:
Nicht alle Schäden fallen sofort auf. Manche entwickeln sich erst über lange Zeiträume und werden womöglich erst bei Ihrem Auszug entdeckt. Es kann sein, dass Sie beim Renovieren eine Wasserleitung beschädigt haben, ohne es zu merken. Infolgedessen sickert über die Jahre immer wieder Wasser in kleinen Mengen in die Wand, bis schließlich die Tapete abfällt oder sogar der Holzboden wellig wird. Allmählichkeitsschäden können auch durch eine zu hohe oder niedrige Temperatur sowie durch Dämpfe entstehen.
Üblicherweise ist der Hauseigentümer in der Pflicht, das Schneeräumen im Winter zu übernehmen. Er hat aber die Möglichkeit, diese Aufgabe auf die Mieter zu übertragen. Das sollte im Mietvertrag geregelt werden. Die Mietparteien wechseln sich dann mit dem Winterdienst ab. Wenn Sie einmal nicht zu Hause sind, müssen Sie trotzdem dafür sorgen, dass der Schnee geräumt oder bei Glatteis gestreut wird. Falls Sie das versäumen oder schlicht vergessen und eine Person auf dem glatten Bürgersteig vor dem Haus stürzt, müssen Sie dafür haften. Eine Haftpflichtversicherung begleicht eventuelle Schadensersatzansprüche und prüft gegebenenfalls, ob die Übertragung der Schneeräumpflicht durch den Vermieter auf den Mieter ordnungsgemäß abgelaufen ist.
Der Vermieter muss sich gegen Wasserrohrbrüche und ähnliche Risiken absichern. Dafür sind Sie als Mieter nicht zuständig. Falls Sie einen Wasserschaden verursachen, weil Sie Wasser in die Badewanne laufen lassen, während Sie sich in einem anderen Raum aufhalten, fällt die Verantwortung aber wieder auf Sie zurück. Gleiches gilt, wenn Ihre Waschmaschine oder Spülmaschine ausgelaufen ist und grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das ausgetretene Wasser kann nicht nur in Ihrer Mietwohnung, sondern auch in der Wohnung darunter großen Schaden anrichten und kostspielige Sanierungsarbeiten nach sich ziehen. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt Ihrem Vermieter sowie dem Nachbarn unter Ihnen die entstandenen Kosten. Bedenken Sie aber, dass Ihnen die Haftpflicht keinen Schadensersatz für Wasserschäden an Ihren eigenen Möbeln zahlen wird. Hier kann eine Hausratversicherung einspringen.