Beim Bau eines Hauses gibt es einige Möglichkeiten, Kosten von der Steuer abzusetzen. Es kann eine echte Herausforderung sein, diese Optionen zu entdecken. Besonders der Unterschied zwischen Privatnutzung und Vermietung kann hier viel ausmachen.
In diesem Artikel geht es um einige Tipps zu Ausnahmen, Sonderfällen und Möglichkeiten im deutschen Steuerrecht bei der Baufinanzierung.
Der eigentliche Hausbau ist nicht von der Steuer absetzbar. Die Baukosten muss der Bauherr selbst tragen. Das passiert über die Baufinanzierung. Wenn der Bauherr das Haus anschließend selbst nutzt, kann er nach dem Einzug jedoch einige Leistungen aus dem Bauprozess von der Steuer absetzen: So können bis zu 20 Prozent – maximal 1200 Euro pro Jahr – an Lohnkosten für Handwerker geltend gemacht werden.
Wichtig ist, dass hier nur die Arbeitskosten und nicht die Materialkosten zählen. Bei diesem Steuervorteil hilft es, umfangreichere Arbeiten am Ende des Jahres einzuplanen. So wird die Rechnung auf zwei Jahre geteilt und die 1200 Euro können jeweils für beide Jahre abgesetzt werden. Dasselbe gilt auch für zukünftige Maßnahmen: Umbauten und Sanierungen werden häufig am Jahresende begonnen, um die Rechnung auf zwei Kalenderjahre zu verteilen.
Eine weitere Möglichkeit zum Sparen sind Dienstleistungen rund um den Haushalt: Für Instandhaltungen können bis zu 4000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Dazu gehören Kontrollen durch den Schornsteinfeger, der Einsatz von Reinigungskräften und Gärtnern und die Ausführung des Winterdiensts. Ein Arbeitszimmer, das als Home-Office genutzt wird, kann ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Zu beachten ist hier, dass das Zimmer kein Durchgangsraum sein darf und ausschließlich für die Arbeit genutzt wird. Es muss eine klare Trennung geben, um den steuerlichen Vorteil zu nutzen.
Diese Leistungen können, wie bereits erwähnt, erst nach dem Einzug geltend gemacht werden. Das gilt allerdings nur für die Privatnutzung. Anders ist es bei einem Haus, das gebaut wird, um vermietet zu werden. Hier können viele Kosten der Baufinanzierung bereits während des Baus von der Steuer abgesetzt werden.
Wenn der Plan ist, das Haus als Mietobjekt zu nutzen, dann hat der Bauherr wesentlich mehr Möglichkeiten, um Kosten von der Steuer abzusetzen. Ist eine kommerzielle Nutzung vorgesehen, kann der Bauherr einen Großteil der Kosten von der Steuer absetzen: Kaufpreis, Baukosten und Instandhaltungskosten wie Reparaturen und Gartenpflege können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Selbst die Erschließungskosten, also die Kosten für die Vorbereitung der Baufläche, sind absetzbar.
In manchen Fällen können sogar die Zinsen des Baukredits als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zu den Werbungskosten gehören außerdem die Nebenkosten, also Kosten für Müllabfuhr, Heizung und Hausmeister. Zusätzlich kann man die Wertminderung des Gebäudes über die Jahre abschreiben lassen.
Um keinen Vorteil zu versäumen, ist ein Besuch bei einem fachkundigen Experten in puncto Baufinanzierung und einem Steuerberater zu empfehlen. So erfährt man genau, wie steuerliche Vorteile am besten genutzt werden können.
Eine Beratung können Sie unter anderem hier vereinbaren: https://www.baufi24.de/.
Wer alle steuerlichen Vorteile bei einer Baufinanzierung erhalten will, muss ständig am Ball bleiben. Bauherren von Privathäusern können nur wenige Kosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören hauptsächlich Arbeitskosten, Instandhaltungskosten und ein Home-Office.
Vermieter haben viele Möglichkeiten, Ausgaben steuerlich geltend zu machen, unter anderem Baukosten, Reparaturen und Werbungskosten.
Wichtig ist, dass bei einem Haus zur Privatnutzung erst nach Einzug Kosten geltend gemacht werden können. Vermieter können schon während des Hausbaus viele Kosten absetzen. Die Art der Nutzung ist für steuerliche Vorteile bei der Baufinanzierung maßgeblich.
Auch dieser Artikel kann nur einen Bruchteil des komplexen deutschen Steuersystems wiedergeben. Diese Informationen können aber eine Orientierungshilfe sein: ein roter Faden im Labyrinth der Steuern. Bei spezifischen Problemen kommt man um einen Termin beim Experten nicht herum.