Sie möchten gerne einen Zaun in Ihrem Garten oder an Ihrem Haus installieren, doch sind sich nicht sicher, wie es genau mit den Regelungen und Vorschriften aussieht? Dann sind Sie hier genau richtig, denn wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst!
Jain – es gibt keine offizielle, allgemeingültige Vorschrift, die in jedem Bundesland gelten würde. Vielmehr ist es so, dass jedes Bundesland die Zaunvorschrift anders festsetzt. Es ist unter anderem in vielen Bundesländern Pflicht, dass freilaufende Haustiere nur auf einem Grundstück mit Zaun gehalten werden dürfen. Schauen Sie sich daher noch mal konkret die Regelungen bezüglich Ihres Bundeslandes an, um genau zu wissen, was erlaubt und vor allem was nicht erlaubt ist.
Die Einfriedungspflichten beschreiben, wie hoch ein Zaun gebaut werden darf und was bei dem Bau beachtet werden muss, wenn es sich um eine Zaunbau-Pflicht handelt. Haben Sie unter anderem einen Pool? Dann sind Sie dazu verpflichtet diesen einzuzäunen, um sicher zu sein, dass keine Kleinkinder den Pool unbeaufsichtigt nutzen und sich womöglich schaden. Solche Verpflichtungen ist es wichtig nachzugehen, da sie nicht nur zu rechtlichen Problemen, sondern im schlimmsten Fall auch zu Verletzungen und Unglücken führen können. Falls Sie daher einen Neubau planen, raten wir Ihnen das Bauamt zu kontaktieren. Schauen Sie sich auch gerne die Zäune der Nachbarn an, so bekommen Sie bereits einen guten Eindruck welche Materialien und Höhen verwendet werden.
Sie möchten auf eine schnelle Zaunlösung setzen, doch sind sich nicht sicher, ob ein Zaun überall gebaut werden kann? Fakt ist, wenn Sie unter anderem einen Pool haben oder Ihren Hund auf dem Grundstück freilaufen lassen wollen, dann sind Sie dazu verpflichtet, einen Zaun zu installieren. Dieser darf allerdings nicht über Ihr Grundstück ragen, sondern er muss innerhalb der Grundstücksgrenze errichtet werden. Gerne können Sie auch mit dem Nachbarn kommunizieren, ob sich eine Zaunseite geteilt werden kann. Dies ist nicht nur günstiger, sondern auch leichter umzusetzen. Hierbei müssen allerdings beide Parteien einverstanden sein. Sollten Sie den Zaun auf der Grenze bauen und nicht nach einer Zustimmung fragen, dann kann dies zu großen Problem führen.
Da es keine allgemeinen Vorschriften gibt, gibt es in der Regel auch keine konkreten Maße. Die Bauämter orientieren sich meist an den Zäunen der Nachbarn, sodass Ihr Zaun auch optisch ins Bild passt. In den meisten Fällen ist ein Zaun zwischen 1,20 Metern und 1,50 Metern hoch.
Jetzt haben wir Ihnen bereits reichlich wichtige Informationen gegeben, doch im Prinzip ist die Kontaktaufnahme zum Bauamt dennoch ein Muss. Diese können Sie nicht nur individuell beraten und Ihre Fragen beantworten, sondern sie orientieren sich meist an Ihren Nachbarn. Hier kann konkret bestimmt werden, welchen Voraussetzungen Ihre Nachbarn gefolgt sind und geben Ihnen dann die Empfehlungen, das gleiche Material und die gleiche Höhe zu nutzen. So kann sichergestellt werden, dass die Nachbarschaft ein einheitliches Bild darstellt.