Wer erfolgreich ein Geschäft betreiben will, benötigt den passenden Gewerberaum. Dabei stellt jede Branche andere Ansprüche. Für den Einzelhändler ist eine gute Citylage mit möglichst viel Laufkundschaft von Vorteil, der Handwerker oder Dienstleister fühlt sich auf der grünen Wiese wohler und produzierende Unternehmen benötigen in erster Linie Platz. Gewerbeimmobilien müssen den unterschiedlichsten Bedürfnissen gerecht werden. Und neben Lage und Größe gibt es einige rechtliche Dinge zu beachten. Denn nicht jedes Gebäude oder Gelände darf gewerblich genutzt werden.
Planung und Durchführung in Profihand
Nicht nur die Standortentscheidung will sorgfältig überlegt werden, auch ein Firmenumzug erfordert detaillierte Planung. Schließlich darf der Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigt werden. Deshalb beauftragen die meisten Unternehmen professionelle Umzugsfirmen mit der Planung und Durchführung ihres Umzugs. Ein bundesweiter Gewerbeumzug ab München wird zum Beispiel von Paultrans angeboten. Das erfahrene Team sorgt dafür, dass der Umzug planmäßig erfolgt. Auch um die Koordination der Handwerker kümmert sich der Umzugsprofi, damit eventuell erforderliche Renovierungsarbeiten oder Installationen in den neuen und alten Geschäftsräumen fristgerecht erledigt werden.
Die Nutzung ist rechtlich geregelt
Die Nutzung eines Gebäudes ist in Deutschland genau geregelt. Aus Wohnraum kann nicht einfach so Gewerberaum werden und umgekehrt. Das hat unter anderem mit Brand-, Lärm- und Schallschutz zu tun, für die unterschiedliche Auflagen gelten. Wie ein Gebäude in einem bestimmten Gebiet genutzt werden darf, bestimmt die Baunutzungsverordnung. Jede Nutzungsänderung ist deshalb genehmigungspflichtig. In einigen Gegenden ist die Nutzungsänderung sogar gänzlich ausgeschlossen. Viele Städte weisen eigens Gewerbegebiete aus, bei denen es auf der einen Seite darum geht, Gewerbe in der Stadt anzusiedeln, zum anderen aber Verkehr und Lärm aus den Wohngebieten herauszuhalten.
Mieten oder kaufen?
Auch wenn die Mieten für Gewerbeimmobilien in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen sind, entscheiden sich noch immer viele Unternehmer für die Anmietung geeigneter Flächen und Gebäude. Mietobjekte erlauben eine gewisse Flexibilität. Eine gekaufte Immobilie dagegen bedeutet eine Investition, die sich vielleicht mit einem höheren Verkaufswert lohnen kann. Sicher ist das aber nicht. Denn derzeit stehen viele Gewerbeflächen in Deutschland leer. Nach einer Umfrage des Immobilienverbandes Deutschland stehen in Klein- und Mittelstädten rund 15 Prozent der Gewerbeimmobilien leer, in schlechten Lagen sogar bis zu 25 Prozent. Das trifft besonders auf Ladenflächen in der City zu. Der Boom im Online-Handel hat dazu geführt, dass viele Ladengeschäfte in den Innenstädten geschlossen werden mussten. Großen Zulauf erfahren dagegen sogenannte Co-Working-Spaces. Hier arbeiten mehrere Menschen zusammen, aber nicht für dieselbe Firma. Das neue Modell ist ideal für Existenzgründer, die sich einen einzelnen, technisch voll ausgestatteten Arbeitsplatz anmieten wollen.
Vor dem Umzug Haftungsfragen klären
Auf jeden Fall ist ein Umzug bei einer gemieteten Immobilie schneller zu bewerkstelligen als bei einem gekauften Objekt. Das ist besonders dann interessant, wenn das Unternehmen schneller wächst als geplant. Allerdings müssen auch beim Umzug eines Unternehmens rechtliche Fragen geklärt werden: Nach § 451e Handelsgesetzbuch haftet zwar das Umzugsunternehmen für Umzugsschäden mit einem Grundbetrag vom 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Diese rechtliche Regelung greift aber nicht bei Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen oder Ereignisse, auf die das Umzugsunternehmen keinen Einfluss hat. Werden teure Maschinen und Geräte transportiert, sollte vor dem Umzug die Haftungsfrage geklärt oder eine Transportversicherung abgeschlossen werden