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Haftpflichtversicherungen für Haus und Grundstück

Haftpflichtversicherungen für Haus und Grundstück


Eine Haftpflichtversicherung ist generell die wichtigste Versicherung, die jeder Mensch für sich abschließen sollte. Sie verhindert, dass der Verursacher von Vermögens- oder Personenschäden plötzlich vor dem finanziellen Ruin steht. Eine Haftpflichtversicherung greift dann, wenn einem Dritten durch den Versicherungsnehmer ein Schaden zugefügt worden ist. Deshalb sind einige Haftpflichtversicherungen sogar verpflichtend. Auch für Hauseigentümer und Vermieter sind die Versicherungen eine wichtige Absicherung.

Je wertvoller eine Sache ist, desto größer können die Schäden sein. Deshalb ist es auch von enormer Bedeutung, Schäden im Zusammenhang mit Immobilien durch eine Haftpflichtversicherung abzusichern. Zu den Schäden können Personenschäden wie Verletzungen oder der Tod eines Menschen, Sachschäden oder Vermögensschäden gehören. Die Unfälle, die im Zusammenhang mit einer Immobilie entstehen können, reichen von Schäden am PKW, die durch herabstürzende Gebäudeteile entstehen, bis hin zu schwerwiegenden Verletzungen wegen nicht rechtzeitig gestreuter Wege. Auch Bäume auf dem eigenen Grundstück sind bei einer Haftpflichtversicherung mitversichert, wenn z. B. Äste herabstürzen.

Private Haftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

„Die private Haftpflicht springt also ein, wenn du andere schädigst, egal ob das Eigentum oder die Gesundheit desjenigen betroffen ist. Dabei ist, im Gegensatz zu einer Kfz-Versicherung, eine Privathaftpflichtversicherung keine Pflicht.“, erklärt der Versicherer Lemonade. Dennoch werden Haftpflichtversicherungen beim Abschluss von Mietverträgen oder beim Kauf von Immobilien oft vorausgesetzt. Warum das so ist? Klicke hier, um mehr über die Privathaftpflicht zu erfahren.

Ähnlich verhält es sich mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Mit dem Eigentum an einer Immobilie gehen Pflichten einher. Insbesondere die Sicherheit anderer Personen und ihres Eigentums ist zu gewährleisten. Entsprechende Maßnahmen sind zu treffen: Dazu gehören der Räum- und Winterdienst, die bauliche Instandhaltung und Absicherung, sowie die Pflicht zur ausreichenden Beleuchtung und Reinigung. Verletzt der Eigentümer diese Pflichten und entsteht anderen dadurch ein Schaden, so greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bauarbeiten in bestimmtem Umfang sind gleichfalls abgesichert. Ebenso ist das fahrlässige Handeln von Reinigungskräften oder einem Winterdienst mitversichert, die vom Eigentümer beauftragt werden. Wohnungseigentümergemeinschaften schließen gemeinsam eine solche Versicherung ab. Bei grober Vernachlässigung der Immobilie kann allerdings der Versicherungsschutz teilweise oder ganz erlöschen.

Haftpflichtversicherung für Vermieter

Wenn die Immobilie vermietet wird, hat der Eigentümer nicht mehr die volle Kontrolle über die Absicherung anderer Personen vor Schäden durch sein Eigentum. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, Risiken noch einmal besonders abzusichern. Dem Nutzer der Wohnungseinheit werden zwar bestimmte Instandhaltungspflichten übertragen, letztlich ist aber der Eigentümer verantwortlich.

Für Besitzer einer Eigentumswohnung gilt dies auch. Obwohl Schäden, die durch den Zustand der gesamten Immobilie verursacht werden, durch die Versicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft absichert sind, gilt das nicht für das Sondereigentum an einer Wohnung. Wird jemand innerhalb einer Wohnung geschädigt, beispielsweise durch den Sturz auf einer maroden Treppe, sichert das nur eine zusätzliche Haftpflichtversicherung des Vermieters ab. Dabei sind sowohl die Bewohner wie auch Besucher abgesichert. Auch fest verbaute Teile oder Geräte in der Wohnung können gefährlich werden. Ein falsch montierter Einbauherd, der Feuer fängt, oder eine vorinstallierte Spülmaschine, die ausläuft, wären typische Beispiele.

Haftpflichtversicherung für Mieter

Haftpflichtversicherungen für Mieter sind auf dem angespannten Wohnungsmarkt kein Muss, aber werden in vielen Fällen vorausgesetzt. Was nach einer unnötigen Komplikation klingt, soll den Mieter am Ende jedoch nur vor dem finanziellen Ruin bewahren. Schnell können Schäden zu hohen Rechnungen führen, die kaum zu stemmen sind. Die Haftpflichtversicherung deckt dabei selbstverursachte Schäden an Böden, Fenstern oder Türen ab.

Eines der häufigsten Vorfälle ist der Wasserschaden. Ob Waschmaschine oder Badewanne: Sobald Wasser einen Schaden verursacht, wird es teuer. Meist sind auch die benachbarten Wohneinheiten mitinvolviert, die auf Erstattung der Reparaturkosten beharren. Die Haftpflichtversicherung des Mieters springt für den Mieter ein und begleicht den finanziellen Schaden am Eigentum Fremder. Wie hoch die Zahlung ausfällt, bestimmt eine Ermittlung des gegenwärtigen Sachwertes.

Zu den Leistungen der Versicherung zählen auch teilweise Maßnahmen, die durch den Verlust von Wohnungsschlüsseln entstehen. Viele Mietshäuser besitzen ein komplexes Schließsystem, dass oftmals komplett ausgetauscht werden muss. Die Erneuerung der Schließanlage birgt ein hohes finanzielles Risiko, das keinem Mieter zu wünschen ist. Eine Selbstbeteiligung kann zwar zusätzlich greifen, doch pendelt sich diese in einem vertretbaren Rahmen ein.

Hunde und Pferde benötigen separate Versicherung

Da von Hunden verursachte Schäden in der Regel vom Schutz der privaten Haftpflichtversicherung angeschlossen sind,  sollten Tierhalter eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung abschließen, um auf der sicheren Seite zu sein, gibt Versicherer Lemonade zu bedenken. Gleiches gilt für Pferde - für diese bietet sich eine separate Pferdehaftpflichtversicherung an. Um sich vor ungewollten Überraschungen zu schützen, sind die Abschlüsse für Mieter, Vermieter, Hauseigentümer oder Grundstückbesitzer ein empfehlenswerter Schritt. Schon kleine Missgeschicke könnten mit hohen Schadenssummen für schlaflose Nächte sorgen. Das weise Sprichwort „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ ist in diesem Fall keine leere Phrase.



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