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Immobilie geerbt?

Das ist aus finanzieller Sicht jetzt wichtig
Immobilie geerbt? Das ist aus finanzieller Sicht jetzt wichtig


Wer wünscht sich in Anbetracht der hohen Immobilienpreise dieser Tage nicht die Möglichkeit, durch eine Erbschaft an ein Eigenheim zu kommen? Jede zweite Erbschaft in Deutschland betrifft eine Immobilie. Oft überdauert gerade dieses Betongold die Generationen. Wird diese Vorstellung zur Realität, so ist sie einerseits mit dem akuten Trauerfall verbunden. Auf der anderen Seite müssen erst die Weichen für die sinnvolle Verwaltung oder Nutzung gestellt werden. Worauf es für die Erben wirklich ankommt, das sehen wir uns hier in diesem Artikel genauer an.

Muss die Erbschaft ausgeschlagen werden?

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Zunächst klingt es paradox, dass es sich durchaus lohnen kann, eine Erbschaft unter bestimmten Bedingungen auszuschlagen. So manche Erben in Deutschland würden sich heute vielleicht wünschen, auf diese Weise gehandelt zu haben. Denn mit den Rechten des Erblassers gehen auch dessen Pflichten auf die eigene Person oder die Erbengemeinschaft über. Dies betrifft in der Folge auch die Verbindlichkeiten, die vielleicht noch mit dem Erbe verbunden sind.

In manchen Fällen ist die Last der Schulden so drückend, dass die Verantwortlichen nicht dazu in der Lage sind, die Finanzierung der Immobilie aus eigener Kraft fortzusetzen. In dem Fall trägt die Erbschaft dazu bei, das eigene finanzielle Dasein aus dem Gleichgewicht zu bringen. Je geringer das eigene Einkommen ist, desto wichtiger ist deshalb einen Blick auf den tatsächlichen Wert der Immobilie. Während allein das Grundstück eines in die Jahre gekommenen Einfamilienhauses in Städten wie Hamburg, München oder Stuttgart ein kleines Vermögen wert sein kann, gestaltet sich die Situation auf dem Land ganz anders.

Zu einem entscheidenden Instrument für die Ermittlung des genauen Werts wird der Verkehrswertrechner. Mithilfe zentraler Angaben bietet sich die Möglichkeit, den tatsächlichen Wert der Immobilie zu schätzen. Dadurch wird der Rechner zu einer wichtigen Entscheidungshilfe, was das Antreten der Erbschaft angeht. Ist die Immobilie nicht werthaltig, aber von einer hohen Hypothek belastet, so spricht dies für das Ausschlagen des Erbes.

Dank eines simplen Aufbaus ist jeder dazu in der Lage, den Verkehrswertrechner für diese Ermittlung einzusetzen. Wie genau dabei vorgegangen werden muss, das stellt der Nachlassexperte Claus M. Büttner auf seiner Seite umfassend dar. Der Verbund Erbmanufaktur beschäftigt sich täglich mit den Nachlass- Hürden, die für Erben eine zeitliche und fachliche Herausforderung bedeutet.

Hier gelangen Sie zum Verkehrswertrechner auf erbmanufaktur.de mit Sofortbewertung, der für Häuser, Grundstücke oder einzelne Wohnungen angewendet werden kann.

Wer sich dazu entscheidet, das Erbe aus den oben genannten Gründen nicht anzutreten, der darf sich mit diesem Entschluss nicht zu lange Zeit lassen. In der Regel ist es über ein Zeitfenster von sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers möglich, eine eigene Entscheidung zu treffen. Danach sieht der Gesetzgeber vor, dass das Erbe automatisch angetreten werden muss.

Die Eintragung ins Grundbuch

Sobald eine Immobilie zum Nachlass gehört, müssen sich die Erben auch um die Berichtigung des Grundbuchs kümmern. Da dort der Erblasser noch immer als der Eigentümer der Immobilie angeführt ist, stimmen die Angaben nicht mehr. Für die bloße Berichtigung des Eintrags ist es im Übrigen nicht notwendig, einen Notar zur Hilfe zu nehmen. Der Antrag muss anschließend dem Grundbuchamt vorgelegt werden, welches in Deutschland dem örtlichen Amtsgericht zugeordnet ist.

Damit die Berichtigung im Grundbuch vorgenommen werden kann, muss die eigene Berechtigung als Erbe noch zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel durch die Vorlage des Erbscheins. Wer die Kosten für die Ausstellung eines solchen Scheins lieber umgehen möchte, der kann alternativ auch den Erbvertrag oder ein notarielles Testament vorlegen. Sofern gar keine Zweifel daran bestehen, dass die Erbschaft auf diese Weise vonstattengeht, kann der Eintrag im Grundbuch auch auf diese Weise geändert werden.

Auch in dem Fall lohnt es sich, nicht zu lange mit den nächsten Handlungsschritten zu warten. Sofern die Änderung im Grundbuch innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers vorgenommen wird, ist sie vollkommen kostenlos. Eine Gebühr fällt erst dann an, wenn dieser Zeitrahmen nicht mehr eingehalten werden kann.

Was passiert mit dem Objekt?

Alleinerben finden sich in der luxuriösen Position wieder, nun allein über die weitere Verwaltung des Erbes bestimmen zu können. Handelt es sich hingegen um eine Erbengemeinschaft, so muss eine einstimmige Entscheidung über die weitere Verwendung des Hauses getroffen werden. Im Folgenden wollen wir auf die drei unterschiedlichen Möglichkeiten näher eingehen, die nun ergriffen werden können.

Vermieten

Aus finanzieller Sicht erscheint die Vermietung der geerbten Immobilie als eine besonders sinnvolle Option. Auf diese Weise kann ein passives Einkommen generiert werden, das über einen langen Zeitraum den persönlichen finanziellen Spielraum erweitert. Der eigentliche Wert der Immobilie bleibt weiterhin im eigenen Besitz, was gerade in Anbetracht der steigenden Preise der letzten Jahre eine sinnvolle Entscheidung sein kann.

Zugleich hat die Vermietung einer geerbten Immobilie allerdings auch Nachteile, die oft gar nicht oder nur zu kurz genannt werden. Zum einen bringt die Vermietung einen Verwaltungsaufwand mit sich, der von Laien oftmals unterschätzt wird. Die neue Rolle als Vermieter bringt einige bürokratischen Hürden mit sich, die erst genommen werden müssen.

Ein weiterer gewichtiger Nachteil der Vermietung betrifft vor allem Einfamilienhäuser. Diese erzielen oft eine zu geringe Kapitalrendite, da die Kosten für die Sanierung nur unzureichend auf den einzigen Mieter umgelegt werden können. Aus finanzieller Sicht würde es deshalb Sinn machen, Wohnraum für mehrere Parteien im Rahmen eines Umbaus zu schaffen. Doch dieser setzt wiederum das notwendige Kapital voraus, das nicht in jedem Fall vorhanden ist.

Verkaufen

Besonders Erbengemeinschaften entscheiden sich vielfach für den Verkauf der Immobilie. Aus ihrer Sicht handelt es sich um den besten Weg, das Kapital unter sich aufzuteilen. Gerade aufgrund der emotionalen Bindung zum Elternhaus fällt es vielen jedoch schwer, diesen Schritt konsequent über die Bühne zu bringen. Um eine objektive Sicht zu gewinnen und vor allem den Wert des Hauses richtig einschätzen zu können, bietet sich aus dem Grund die Zusammenarbeit mit einem Experten für Nachlassimmobilien an. Ein genau taxierter Preis steigert zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass für das Objekt ein Käufer gefunden werden kann.

Eigennutzung

Endlich raus aus den ewigen Mietzahlungen und die geerbte Immobilie als persönlichen Wohnraum nutzen? Die Vorzüge dieses Vorgehens lassen sich nicht von der Hand weisen. Sofern keine geographischen Gründe gegen die Eigennutzung sprechen, kann diese als sinnvolle Option betrachtet werden.

Da eine Immobilie nach einer Erbschaft klassischerweise schon einige Jahrzehnte alt ist, muss der gegenwärtige Zustand genau in den Blick genommen werden. Lohnt sich zum Beispiel eine energetische Sanierung, um die laufenden Kosten des Hauses zu senken? Hierbei handelt es sich einerseits aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht um eine sinnvolle Entscheidung. Hinzu kommen die Förderungen des Staates, die in diesen Tagen für die energetische Sanierung von Wohneinheiten ausgelobt werden. Wer einen bestimmten Standard erreicht, ist auf diese Weise dazu fähig, sich eine zusätzliche Zahlung im mittleren fünfstelligen Bereich zu sichern.

Oft geht es ohnehin nicht ohne eine Sanierung des Hauses weiter. Oder sind sogar großflächige Renovierungen notwendig, die in den vergangenen Jahren versäumt wurden? In diesen Fällen sind wiederum finanzielle Rücklagen wichtig, um die Projekte stemmen zu können. Ein ganz genauer Blick auf die zeitlichen und wirtschaftlichen Ressourcen, die zu dem Zweck zur Verfügung stehen, ist von entscheidender Bedeutung. Ansonsten besteht das Risiko, ein Projekt in Angriff zu nehmen, das eigentlich zu groß ist und das, wenn überhaupt, nur unter großen Mühen vollendet werden kann.



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