Es ist eine Frage, die sich Verkäufer und Käufer von Immobilien gleichermaßen stellen: Soll die Immobilie in Eigenregie ge- oder verkauft werden oder ist es sinnvoll und zielführend, einen Immobilienmakler einzuschalten? Eine klare Antwort auf diese Frage kann es nicht geben, wohl aber liefert dieser Beitrag wichtige Vor- und Nachteile für beide Seiten, die dabei helfen, eine Abwägung zu treffen.
Unbestrittene Tatsache ist, dass ein Immobilienmakler der richtige Dienstleister ist, wenn es darum geht, einen Profi mit dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu betrauen. Im Einzelnen bedeutet das, dass diese Aufgaben auf den Immobilienmakler übertragen werden:
Damit liegen die Vorteile eines Immobilienmakler-Einsatzes deutlich auf der Hand: Er kümmert sich nicht nur ums Objekt, sondern auch um die Verträge. Neuerungen könnte es hingegen noch heuer bzgl. der Kosten geben, die für den Maklereinsatz anfallen. Seit einigen Jahren gilt das Bestellerprinzip, was bedeutet: Wer den Makler beauftragt, muss auch für dessen Leistung bezahlen. Im März 2020 soll eine Entscheidung dazu fallen, ob dieses Bestellerprinzip gekippt werden kann. Würde der Bundesrat dem neuen Gesetz zustimmen, könnte dieses bereits im Sommer oder Herbst 2020 in Kraft treten. Inhaltlich geht es dabei darum, dass die Maklerkosten aufgeteilt werden sollen. Ein Makler der für Käufer und Verkäufer arbeitet, dürfte demnach künftig seine Provision von beiden Auftraggebern verlangen, allerdings jeweils nur die Hälfte der Kosten. Gibt es nur eine Partei, können künftig 50 Prozent weiterverrechnet werden. Grundsätzlich gilt es, die Kostenfrage einheitlich zu regeln – und zwar in ganz Deutschland. Aktuell macht hier jedes Land seine eigenen Regeln, was für den Endverbraucher unterm Strich nur verwirrend sein kann.
Grundsätzlich gilt: Sowohl der Verkauf als auch der Kauf einer Immobilie erfordern Fachwissen, Zeit und Verhandlungsgeschick. Wer diese drei Grundeigenschaften mitbringt, kann sich durchaus überlegen, ob es denkbar ist, sich die Ausgaben für den Makler zu sparen. Das sind die Vorteile des Immobilienhandels in Eigenregie:
Der Faktor Zeit darf beim Kauf und Verkauf einer Immobilie nicht unterschätzt werden, denn: Es gibt jede Menge Aufgaben, die ein Immobilienmakler übernimmt – von der Erstellung des Exposés über die Inserierung der Immobilie bis hin zur Koordinierung von Rückfragen, Besichtigungsterminen etc. Darüber hinaus gilt es über spezielle Rechtskenntnisse zu verfügen, die das Bau- und Vertragsrecht betreffen. Dabei reicht es nicht aus, sich einmalig über die Gesetze zu informieren, denn: Gesetze können sich ändern. Heuer passiert das nicht nur mit dem bereits erwähnten Bestellerprinzip, sondern auch mit der Grundsteuerreform. Die neue Grundsteuer fußt auf dem Bodenwert und dem Mietpreis und wird über sogenannte Hebesätze festgelegt. So zumindest lautet der Plan. Allerdings gibt es hier ein Hintertürchen, das es den Bundesländern ermöglicht, eigene Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer anzuwenden.