Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Haushalten dazu, am besten monatlich ihren Zählerstand für Strom und Gas abzulesen und die Daten zu notieren. Dadurch lässt sich der eigene Verbrauch für die Wohnung oder das Haus besser nachvollziehen und bewerten, was vor allem bei strittigen Strom- und Gasabrechnungen Ärger mit dem Anbieter vermeiden kann. Immer wieder beschwerten sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale(z.B. in Niedersachsen), die ihre Abrechnung nicht nachvollziehen konnten oder sie für zu hoch erachteten.
Derartige Abrechnungen können durchaus auch auf Schätzungen des Verbrauchs durch den Energieversorger zurückgehen. Wenn der Kunde den Ablesetermin nicht einhalten kann und nachfolgend den Zählerstand nicht meldet, kann der Versorger den Verbrauch beim Netzbetreiber erfragen oder anhand des Verbrauchs der letzten Jahre schätzen. Bei diversen Netzbetreibern reicht es, die Zählerstände selbst via Internet zu übermitteln.
In manchen Fällen und unter Einhaltung bestimmter Fristen lassen sich solche Rechnungen noch nachträglich korrigieren, wenn man den tatsächlichen Verbrauch nachweisen kann, so die Verbraucherschützer. Also egal, ob Eigentum oder zur Miete: Verbraucher sollten auf Zack sein. Und so richtig auf Zack sind Verbraucher, die jedes Jahr einen Stromanbietervergleich zu Rate ziehen. Denn wer zahlt schon gern mehr als eigentlich nötig?