• Immobilien
  • Autos
  • Stellen
  • Singles
  • Reisen
  • Finanzen

Eigentumswohnungen

Ihre Rechte und Pflichten
28072014_115828544_1000.jpg


Jeden Monat das gleiche. Die Miete wird vom Konto abgebucht und man fragt sich, ob man nicht viel lieber eine Wohnung kaufen sollte, wenn man es sich leisten kann. Ein solches Eigentum stellt für viele Menschen einen Traum dar, den sich jedoch nur die Wenigsten auch erfüllen können. Wer eine Immobilie erwirbt, zum Beispiel auf einer Immobilienauktion, auf den warten bestimmte Rechte und Pflichten, über jene man sich im Vorfeld informieren sollte, damit aus dem Traum nicht irgendwann ein Alptraum wird. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten, welche mit einer Eigentumswohnung einhergehen.

Rechte

Als Wohnungseigentürmer hat man das Recht, Einsicht in die Verwaltungs- und Abrechnungsunterlagen der Wohnungseigentümerschaft zu verlangen. Die Hausverwaltung ist dazu verpflichtet und kann das Einsichtsrecht erst dann begrenzen, wenn es für diese eine Art „Schikane“ darstellt. Eine solche könnte es etwa sein, wenn der Eigentümer wöchentlich die Verwaltung auffordert, wieder und wieder dieselben Unterlagen vorzulegen. Daher sollten Sie ihr Recht auf Einsichtnahme auf die für Sie wichtigen Unterlagen reduzieren, um ihr volles Einsichtsrecht zu wahren.
Des Weiteren haben Sie das Recht, vor dem Erwerb der Immobilie einen Blick in das Grundbuch und die Teilungserklärung zu werfen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da diese in gewissen Fällen durch Beschlüsse geändert worden sein können. Aufgrund dessen besitzen Interessenten das Recht, vorab Einsicht in die Beschlusssammlung zu erhalten. Hierfür muss man als Interessent jedoch die Ermächtigung durch einen Mieteigentümer erhalten.


Pflichten

Instandhaltungspflicht des Sondereigentums kann als Anspruch der Wohnungseigentümerschaft an die einzelnen Wohnparteien gestellt werden. Die anfälligen Kosten trägt der Inhaber hierfür alleine. Gegen Schäden, für welche der einzelne Eigentümer nichts kann (beispielsweise Witterungsschäden) kann man sich mit der passenden Versicherung jedoch absichern. Sollte ein Eigentümer seine Instandhaltungspflicht jedoch unterlassen, so können Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht werden, speziell in Fällen, in denen durch die Unterlassung Schäden am Sondereigentum oder des Gemeinschaftseigentum hervorgehen. Nicht berechtigt ist die Eigentümerschaft hingegen, Maßnahmen für das Eigentum einzelner Besitzer zu beschließen.
Über Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums wird per Mehrheitsbeschluss durch die Wohneigentümerversammlung abgestimmt. Auch der Verwalter kann mit routinemäßigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vertraut werden. Zumindest bis zu einem bestimmten Betrag. Für diese Maßnahmen würde dann kein neuer Beschluss fällig werden und die Kosten würden anteilig auf die Wohnungseigentümer zurückfallen. Beachten Sie diese Rechte und Pflichten beim Kauf einer Wohnung wird aus Ihrem Traum so schnell sicherlich kein Alptraum.

Was sind die besten Matratzen für erholsamen Schlaf?
Was sind die besten Matratzen für erholsamen Schlaf? Menschen verbringen rund ein Drittel ihres gesamten Lebens im Bett, was verdeutlicht, welch enorme Bedeutung dieser Ort für die tägliche Erholung und das allgemeine Wohlbefinden besitzt. Diese beachtliche
...  mehr
Wie parkt man Eigenkapital für die Immobilie?
Eigenkapital und Notgroschen rund um die Immobilie sicher parken Der Erwerb einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Doch mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag endet die finanzielle Planung nicht – sie
...  mehr
Besichtigungen richtig vorbereiten: Tipps für den
Besichtigungen richtig vorbereiten: Tipps für den "perfekten ersten Eindruck“ Eine Immobilienbesichtigung ist oft der entscheidende Moment im Verkaufsprozess. Innerhalb weniger Minuten entsteht ein Eindruck, der maßgeblich darüber entscheidet, ob ernsthaftes
...  mehr
Mietpreisbremse in Berlin: Was Wohnungssuchende bei Neuvermietungen beachten sollten
Mietpreisbremse in Berlin: Was Wohnungssuchende bei Neuvermietungen beachten sollten Der Markt für Mietwohnungen in Berlin ist seit Jahren angespannt. Zu viele Bewerber auf zu wenig Angebot führt dazu, dass sich geeignete Wohnungen schnell wieder vergeben. Gleichzeitig
...  mehr
Steigende Temperaturen: So schützen Sie Ihr Zuhause vor Hitze
Steigende Temperaturen: So schützen Sie Ihr Zuhause vor Hitze Heiße Sommer sind längst keine Ausnahme mehr, sondern die Regel. Unser Klima ändert sich hin zum Mittelmeerklima, allerdings ohne die angenehme Brise des Ozeans. Für Sonnenanbeter ist das eine gute
...  mehr
Wertsteigerung durch Sanierung: Moderne Fenster als Schlüssel zu mehr Energieeffizienz und Rendite
Wertsteigerung durch Sanierung: Moderne Fenster als Schlüssel zu mehr Energieeffizienz und Rendite Der Immobilienmarkt befindet sich in einem stetigen Wandel, wobei das Thema Energieeffizienz zunehmend in den Fokus von Käufern, Verkäufern und Mietern rückt.
...  mehr
Sie befinden sich hier: Eigentumswohnungen: Ihre Rechte und Pflichten im 1A-Immobilienmarkt.de   (C33058)
Copyright © 2000 - 2026 1A-Infosysteme.de | Content by: 1A-Immobilienmarkt.de | 15.04.2026 | CFo: Yes  ( 1.006)