
So wählst du die passende Begründungsmethode – inklusive Checkliste, Musterformulierungen und Verweisen auf Berechnung & Recht.
Neu im Thema? Lies zuerst den Leitfaden Mietspiegel. Für die Rechenlogik siehe Vergleichsmiete berechnen bzw. Ortsübliche Miete berechnen.
| Methode | Vorteile | Nachteile | Geeignet, wenn … |
|---|---|---|---|
| Mietspiegel | Strukturierte Spannen, anerkannte Methodik, geringerer Dokumentationsaufwand | Abbildung spezieller Merkmale ggf. begrenzt | Qualifizierter/aktueller Mietspiegel vorhanden; Wohnung gut abbildbar |
| Drei Vergleichswohnungen | Individuelle Besonderheiten besser darstellbar | Höherer Aufwand (Adressen, Prüfkriterien, Nachweise), Angriffspunkte | Kein aktueller Mietspiegel; besondere Merkmale; gute Vergleichsobjekte verfügbar |
„Zur Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete legen wir drei Wohnungen dar, die hinsichtlich Fläche, Baujahr, Lage und Ausstattung vergleichbar sind: [Adresse A] – [Daten] – [Miethöhe]; [Adresse B] …; [Adresse C] … Aus der Mittelwert-/Bandbreitenbetrachtung ergibt sich ein Wert von … €/m².“
Feld/Spanne → Merkmale (±) → gewählter €/m² → Wohnfläche → neue Miete
Belege anfügen (Grundriss, Modernisierung). → Mieterhöhung begründen
Wenn ein qualifizierter Mietspiegel existiert, nutzt ihn bevorzugt. Drei Vergleichswohnungen sind die Alternative – aber nur mit sauberer Dokumentation und belastbarer Vergleichbarkeit.
Diese Vertiefungen helfen dir bei Berechnung, Begründung und rechtlicher Einordnung.
FAQ
Wenn es einen (qualifizierten) Mietspiegel gibt, ist er in der Praxis meist schneller und rechtssicherer, da Struktur, Spannen und Kriterien vorgegeben sind.
Wenn kein (aktueller) Mietspiegel vorhanden ist oder besondere Wohnungsmerkmale im Mietspiegel nicht angemessen abgebildet werden. Die Dokumentationspflicht ist höher.
Beim Mietspiegel: Feld/Spanne, Merkmale (±), gewählter €/m², Wohnfläche, Endbetrag. Bei drei Wohnungen: Adressen, Vergleichbarkeit (Fläche, Baujahr, Lage, Ausstattung), Miethöhen, Herleitung des Vergleichswerts.
Prüfe zuerst, ob ein aktueller Mietspiegel vorhanden ist. Falls ja, ist das meist der effizientere Weg zur Begründung.
Redaktion
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.