
Von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur fertigen Begründung – so gehst du rechtssicher vor.
Neu im Thema? Lies zuerst den Leitfaden Mietspiegel – Definition, Berechnung, Anwendung. Zur Berechnung der Werte nutze Vergleichsmiete berechnen bzw. Ortsübliche Miete berechnen.
Mietspiegelfeld wählen, Wohnwertmerkmale bewerten, Spannenwert festlegen. Begründung lückenlos dokumentieren.
Feld/Spanne → Merkmale (±) → gewählter €/m² → Wohnfläche → neue Miete
Gib zusätzlich den Stichtag des Mietspiegels und Quellen an.
| Element | Beispiel-Formulierung |
|---|---|
| Mietspiegelfeld & Spanne | „Die Wohnung fällt in das Feld 60–80 m², Baujahr 1978–1994, Lage mittel; Spanne 9,50–11,80 €/m².“ |
| Merkmale (±) | „Balkon (+), modernes Bad (+), Zuschnitt (0) → gewählter Wert 11,20 €/m².“ |
| Berechnung | „72 m² × 11,20 €/m² = 806,40 € monatlich (kalt).“ |
Lege Belege bei (Grundriss, Nachweise Modernisierung). Für formale Details siehe den Musterbrief.
Halte deine Begründung auf eine Seite, nutze klare Bulletpoints und eine saubere Rechenzeile. Das erhöht die Akzeptanz und spart Rückfragen.
Diese Vertiefungen helfen dir bei Berechnung, formaler Begründung und Einwänden.
FAQ
Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen in der Regel 12 Monate liegen (Sperrfrist). Die Miete darf innerhalb von drei Jahren i. d. R. höchstens um 20 % steigen; regional ggf. 15 % (Kappungsgrenze).
Nicht zwingend, aber qualifizierte Mietspiegel haben ein höheres Gewicht. Alternativ sind drei Vergleichswohnungen möglich, der Aufwand ist jedoch höher.
Angabe des Mietspiegelfeldes, Beschreibung der Wohnwertmerkmale, Herleitung des gewählten €/m²-Werts, Berechnung der neuen Miete sowie Hinweis auf Kappungsgrenze.
Nutze die Rechenlogik und den Musterbrief, um die Mieterhöhung sauber vorzubereiten und formal korrekt mitzuteilen.
Redaktion
Fachlich geprüft von der 1A-Redaktion · Letzte Aktualisierung:
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.