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Wohnfläche · WoFlV

Wohnfläche korrekt ermitteln (WoFlV) – Balkon/Terrasse-Faktoren

Eine korrekte Wohnfläche ist die Grundlage für jede Vergleichsmiete. Hier erfährst du, was zählt, was nicht – und wie Außenflächen bewertet werden.

Für Kontext und Anwendung lies den Leitfaden Mietspiegel. Rechen-Workflows findest du unter Vergleichsmiete berechnen und Ortsübliche Miete berechnen.



Grundlagen & Vorbereitung

  • Grundriss/Flächenaufstellung bereitstellen
  • Raumhöhen, Nutzung (Wohnen/Nebenraum) prüfen
  • Sonderflächen (Balkon/Terrasse/Loggia) markieren


Anrechenbare Flächen (Auswahl)

BereichAnrechnungHinweis
Wohn-/Schlafräume, Küche, Bad100 %Voll anrechenbar
Flure innerhalb der Wohnung100 %Voll anrechenbar
Dachschrägen 1,00–2,00 m50 %Unter 1,00 m: 0 %
Unter 1,00 m Höhe0 %Nicht anrechenbar
Balkon/Loggia/Terrasse (außen)anteiligTypisch 25 %, ggf. höher je Qualität/Lage
Keller/Abstellräume außerhalb0 %Nutzfläche


Höhen & Schrägen berücksichtigen

Miss die lichten Höhen. Teile Dachräume in Zonen: 0–1,00 m = 0 %, 1,00–2,00 m = 50 %, ab 2,00 m = 100 %.



Balkon/Terrasse anrechnen

Faustregel

Außenflächen werden häufig mit 25 % angesetzt; je nach Qualität/Lage auch höher. Maßgeblich sind lokale Vorgaben/Hinweise.

Beispiel

  • Wohnfläche innen: 70,00 m²
  • Balkonfläche: 8,00 m² → angerechnet 25 % = 2,00 m²
  • Gesamt-Wohnfläche = 72,00 m²

Weiter zur Vergleichsmiete oder den Wohnwertmerkmalen.



Dokumentation & Ergebnis

Checkliste Dokumentation

  • Berechnungsweg (Innenflächen, Höhenzonen, Außenflächen)
  • Ergebnis in m² mit Datum/Urheber der Berechnung
  • Grundriss/Skizze & ggf. Fotos beilegen


Tipp

Halte für Dachschrägen eine Mini-Skizze mit Höhenlinien (1,00 m / 2,00 m) vor. So ist die Anrechnung später eindeutig nachvollziehbar.



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Diese Vertiefungen helfen dir bei Berechnung, Einordnung und rechtlicher Absicherung.



FAQ

Häufige Fragen

Zählt der Keller zur Wohnfläche?

In der Regel nein. Keller ist Nutzfläche. Ausnahme: wohnähnlich ausgebaute Räume können gesondert behandelt werden – lokale Vorgaben beachten.

Wie werden Dachschrägen angerechnet?

Unter 1,00 m Raumhöhe nicht anrechenbar; 1,00–2,00 m i. d. R. mit 50 %; ab 2,00 m mit 100 %.

Wie rechne ich Balkon/Terrasse?

Üblich ist eine anteilige Anrechnung (oft 25 %), in guten Lagen/Qualitäten ggf. höher. Prüfe die lokalen Vorgaben/Hinweise in Mietspiegel/Vertrag.



Nächster Schritt

Nutze die korrekt ermittelte Wohnfläche als Basis und gehe danach in die Berechnung der Vergleichsmiete.



Redaktion

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.



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