
Eine korrekte Wohnfläche ist die Grundlage für jede Vergleichsmiete. Hier erfährst du, was zählt, was nicht – und wie Außenflächen bewertet werden.
Für Kontext und Anwendung lies den Leitfaden Mietspiegel. Rechen-Workflows findest du unter Vergleichsmiete berechnen und Ortsübliche Miete berechnen.
| Bereich | Anrechnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Wohn-/Schlafräume, Küche, Bad | 100 % | Voll anrechenbar |
| Flure innerhalb der Wohnung | 100 % | Voll anrechenbar |
| Dachschrägen 1,00–2,00 m | 50 % | Unter 1,00 m: 0 % |
| Unter 1,00 m Höhe | 0 % | Nicht anrechenbar |
| Balkon/Loggia/Terrasse (außen) | anteilig | Typisch 25 %, ggf. höher je Qualität/Lage |
| Keller/Abstellräume außerhalb | 0 % | Nutzfläche |
Miss die lichten Höhen. Teile Dachräume in Zonen: 0–1,00 m = 0 %, 1,00–2,00 m = 50 %, ab 2,00 m = 100 %.
Außenflächen werden häufig mit 25 % angesetzt; je nach Qualität/Lage auch höher. Maßgeblich sind lokale Vorgaben/Hinweise.
Weiter zur Vergleichsmiete oder den Wohnwertmerkmalen.
Halte für Dachschrägen eine Mini-Skizze mit Höhenlinien (1,00 m / 2,00 m) vor. So ist die Anrechnung später eindeutig nachvollziehbar.
Diese Vertiefungen helfen dir bei Berechnung, Einordnung und rechtlicher Absicherung.
FAQ
In der Regel nein. Keller ist Nutzfläche. Ausnahme: wohnähnlich ausgebaute Räume können gesondert behandelt werden – lokale Vorgaben beachten.
Unter 1,00 m Raumhöhe nicht anrechenbar; 1,00–2,00 m i. d. R. mit 50 %; ab 2,00 m mit 100 %.
Üblich ist eine anteilige Anrechnung (oft 25 %), in guten Lagen/Qualitäten ggf. höher. Prüfe die lokalen Vorgaben/Hinweise in Mietspiegel/Vertrag.
Nutze die korrekt ermittelte Wohnfläche als Basis und gehe danach in die Berechnung der Vergleichsmiete.
Redaktion
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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.