
So ermittelst du umlagefähige Kosten, verteilst sie korrekt auf die Wohnungen und begründest die Mieterhöhung nachvollziehbar.
Für Grundlagen zum Mietspiegel lies den Leitfaden Mietspiegel. Für die Einordnung in die Spanne helfen Vergleichsmiete berechnen und Ortsübliche Miete berechnen.
Zerlege die Gesamtkosten in umlagefähige und nicht umlagefähige Anteile. Ziehe Förderungen/Subventionen ab. Dokumentiere die Abgrenzung nachvollziehbar.
Verteile die anerkannten Kosten üblicherweise nach Wohnfläche; bei Einzelmaßnahmen nur auf betroffene Wohnungen.
| Schritt | Formel | Beispiel |
|---|---|---|
| Kosten verteilen | Wohnungsanteil = (Wohnfläche Whg / Gesamtwohnfläche) × umlagefähige Kosten | 72 m² / 720 m² × 60.000 € = 6.000 € |
| Monatsumlage ermitteln | Monatsumlage = Wohnungsanteil × Umlagequote / 12 | 6.000 € × 0,08 / 12 = 40,00 € / Monat |
| Neue Miete (kalt) | Neue Miete = bisherige Miete + Monatsumlage | 750,00 € + 40,00 € = 790,00 € |
Prüfe anschließend rechtliche Grenzen und Begründungspflichten.
Lege deiner Verteilung die korrekte Wohnfläche zugrunde und dokumentiere Förderabzüge. So bleibt die Umlage rechnerisch und rechtlich nachvollziehbar.
Diese Vertiefungen helfen dir bei Berechnung, Spannen-Einordnung und rechtlicher Absicherung.
FAQ
Umlagefähig sind Kosten, die den Wohnwert nachhaltig erhöhen (z. B. energetische Sanierungen, Aufzug). Reine Instandhaltung ist nicht umlagefähig und muss herausgerechnet werden.
Üblich ist die Verteilung nach Wohnfläche. Bei Maßnahmen, die nur einzelne Wohnungen betreffen, erfolgt die Verteilung auf die betroffenen Einheiten.
Ja, regionale Kappungsgrenzen und ggf. Mietpreisbremse sind zu prüfen. Außerdem gelten Form- und Fristanforderungen für Mieterhöhungen.
Nutze die Modernisierungskosten als Rechengrundlage und prüfe danach die rechtssichere Begründung der Mieterhöhung.
Redaktion
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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.