
So ordnest du deine Wohnung korrekt in den Mietspiegel ein – Schritt-für-Schritt, mit Beispielrechnung und Links zu wichtigen Detailthemen.
Für Grundlagen und Anwendungsfälle empfiehlt sich der Leitfaden zum Mietspiegel. Wenn du direkt eine Beispielberechnung möchtest, wechsle zu Vergleichsmiete berechnen.
Lege anhand von Fläche, Baujahr und Lage das richtige Tabellensegment fest und notiere die zugehörige Spanne.
Wähle einen nachvollziehbaren Wert innerhalb der Spanne und multipliziere mit der korrekten Wohnfläche.
Ortsübliche Miete (kalt) = Wohnfläche × gewählter €/m²-Wert
Weitere Berechnungsvarianten findest du unter Vergleichsmiete berechnen.
| Thema | Kurzinfo | Mehr |
|---|---|---|
| Kappungsgrenze | Max. Erhöhung i. d. R. 20% in 3 Jahren (regional ggf. 15%). | Details |
| Mietpreisbremse | Gilt bei Neuvermietung in bestimmten Gebieten. | Prüfen |
| Mieterhöhung Bestand | Begründung per Mietspiegel, Fristen/Form wahren. | Rechtssicher vorgehen |
Beispiel ohne Gewähr; lokale Spannen/Regeln weichen ab.
Lege deiner Berechnung stets die korrekte Wohnfläche (WoFlV) zugrunde und dokumentiere die Spannen-Einordnung – das erleichtert die Nachvollziehbarkeit.
Die folgenden Vertiefungen helfen dir bei Berechnung, Einordnung und rechtlicher Prüfung.
FAQ
Umgangssprachlich oft gleich benutzt. Juristisch ist die ortsübliche Vergleichsmiete der Referenzwert aus Vermietungen der letzten Jahre für vergleichbare Wohnungen.
Dann können drei Vergleichswohnungen herangezogen werden. Die Dokumentation muss besonders sorgfältig sein.
Möblierte Vermietung kann gesondert bewertet werden. Hinweise dazu im passenden Grundlagenartikel.
Nutze den Leitfaden für die Grundlagen oder gehe direkt in die Schritt-für-Schritt-Berechnung der Vergleichsmiete.
Redaktion
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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.