Geplatzter Notartermin beim Hauskauf berechtigt nicht zu Schadenersatz
Wer den Kauf einer Immobilie plant, vereinbart in der Regel mehrere Besichtigungstermine, bis die Kaufentscheidung schließlich feststeht. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Verkäufer kurz vor der Unterzeichnung des Notarvertrages abspringen und sich gegen den Verkauf entscheiden. Anspruch auf Schadenersatz für geleistete Aufwendungen hat man deshalb aber noch nicht.
Kurzfristiger Widerruf der Verkaufsentscheidung
In einem konkreten Fall hatte sich eine Frau entschlossen, nach mehreren Besichtigungsterminen eine Immobilie zu erwerben. Auf dieser Basis wurde der Notartermin vereinbart. Da die Frau nun davon ausging, dass dieser ohne Verzögerungen unterschrieben werden kann, wurden sofort drei Darlehen für eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen, um den Kaufpreis sowie die Nebenkosten von 170.000 Euro zu finanzieren.
Einen Tag vor dem Notartermin wurde dieser von den Verkäufern jedoch abgesagt, da das Haus nun nicht mehr zum Verkauf stehe. Für die entstandenen Kosten sowie die Rückabwicklung der Kreditverträge, für die die Bank 9.000 Euro in Rechnung stellte, verlangte die Frau nun Schadenersatz.
Vorkosten auf eigenes Risiko
Wie das Oberlandesgericht Saarbrücken jedoch feststellte, gibt es in Deutschland eine Vertragsfreiheit, die nicht zum Abschluss von Verträgen verpflichtet. Vielmehr steht es den Menschen frei, sich bis zur Unterschrift beim Notar für oder gegen einen Vertrag zu entscheiden. Wer dennoch vor Vertragsabschluss Aufwendungen in Kauf nimmt, handelt laut Aussagen der Richter auf eigenes Risiko. Auch der Abschluss der Kreditverträge für die Immobilienfinanzierung erfolgte somit auf Risiko der Kundin, was keinen Schadenersatzanspruch begründet.
Lediglich dann, wenn durch den in Aussicht gestellten Vertrag die Existenz des Vertragspartners gefährdet wäre, könnte mitunter auf Grundlage von Treu und Glauben Schadenersatz fällig werden. Diese Existenzgefährdung sahen die Richter im aktuellen Fall jedoch nicht, denn die Immobilienfinanzierung in Höhe von 170.000 Euro hätte ebenfalls bedient werden müssen.