Seit 01. Mai gilt die neue Energieeinspar-Verordnung
Mit Beginn des Wonnemonats Mai ist die neue Energieeinspar-Verordnung EnEV in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang ergeben sich für Hausbesitzer durchaus Änderungen, die beachtet werden müssen. Vor allem bei älteren Immobilien gibt es mitunter Handlungsbedarf.
Die Änderungen im Detail
Werden Immobilien mit Öl- oder Gasheizkesseln beheizt, müssen diese der neuen Verordnung zufolge nach einer Betriebszeit von 30 Jahren ausgetauscht werden. Wer also noch ältere Kessel betreibt, die bereits vor 1985 in Betrieb waren, muss diese ab 2015 außer Betrieb nehmen und neue Anlagen einbauen. Zusätzlich müssen Hausbesitzer ihre oberen Geschossdecken dämmen, wenn diese an nicht beheizte Räume angrenzen.
Hinzu kommt die Neuausstellung von Energieausweisen, die Gebäude künftig in Energieeffizienzklassen von A+ bis H einteilen. Die jeweilige Einteilung muss ab sofort auch in etwaigen Vermieteranzeigen ersichtlich sein, bei Besichtigungen muss der Ausweis potenziellen Mietern ohne Nachfrage vorgelegt werden.
Eigennutzer sind ausgenommen
Von dieser Regelung sind vor allem Besitzer vermieteter Objekte betroffen. Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die per 01. Februar 2002 eine Wohnung in ihrem Haus selbst genutzt haben, müssen diese Änderungen nicht zwingend durchführen. Natürlich lohnt es sich auch für diese Menschen, energetische Maßnahmen an ihren Immobilien vorzunehmen, um Heiz- und Energiekosten zu senken.
Vor allem die jetzt so niedrigen Zinsen für Immobilienfinanzierungen sind geradezu ideal, um Vorhaben umzusetzen.
Quelle: http://www.focus.de/immobilien/wohnen/immobilien-neue-energie-einsparverordnung-tritt-in-kraft_id_3810887.html