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Änderungen bei der Maklergebühr geplant BildÄnderungen bei der Maklergebühr geplant

Die aktuell geltende Regelung, wonach Maklergebühren vom Käufer oder Mieter einer Immobilie finanziert werden, soll nach den Wünschen von Union und SPD künftig geändert werden. Diese Kosten sollen nach den Wünschen der Koalitionspartner künftig Vermieter und Verkäufer übernehmen.

Mieter und Käufer profitieren

Wer in Deutschland eine Wohnung mieten oder ein Haus kaufen möchte und hierfür einen Makler beauftragt, muss mit oft hohen Maklergebühren rechnen. Diese werden bisher vom künftigem Mieter oder dem Käufer übernommen, obwohl der Maklerauftrag eigentlich vom Eigentümer der Immobilie gestellt wurde.

Diese Praxis soll künftig nach den Wünschen von Union und SPD geändert werden, um Käufer und Mieter zu entlasten. Die Kosten sollen vielmehr von den Auftraggebern der Makler übernommen und bezahlt werden. Sie profitieren schließlich von den Leistungen des Maklers, der detaillierte Marktanalysen erstellt und Besichtigungstermine für Interessenten vereinbart. Sein Haus privat verkaufen, kann in Zukunft eine gute Alternative zu Maklern sein, um kosten zu sparen.

Die Maklerhaftung bleibt bestehen

Von den geplanten Änderungen ist die bereits jetzt geltende Maklerhaftung jedoch nicht betroffen. Sie sagt aus, dass Makler ebenso wie Sachverständige für ihre Aussagen haften und strenge Aufklärungsvorschriften einhalten müssen.

Zudem haben sie die Aufgabe, Käufer und Mieter über die Besonderheiten der Immobilie zu informieren und entsprechende Grundlagen für den Kauf bzw. die Vermietung zu geben. Diese Maklerhaftung gilt, unabhängig davon, wer den Makler bezahlt, auch weiterhin.

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