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Günstiger Umzug – so können Mieter Maklercourtage und Mietkaution umgehen. - Umzug neu Wohnung Einzug gestalten einziehen .

 

Günstiger Umzug – so können Mieter Maklercourtage und Mietkaution umgehen.

Etwa 6000 € kostet ein Umzug im Schnitt. Ein Großteil der Kosten geht dabei auf das Konto von Maklercourtage und Mietkaution. Mieter müssen jedoch in bestimmten Fällen keine Maklercourtage zahlen. Auch die Umgehung der Barkaution ist dank einer Kautionsbürgschaft möglich.

Etwa 2 Millionen Mieter ziehen in Deutschland pro Jahr um. Ohne die hohen Umzugskosten wären es wahrscheinlich noch wesentlich mehr. Typische Umzugskosten sind der Möbeltransport, Renovierungsmaßnahmen oder Neuanschaffungen von Möbeln. Die höchsten Kosten entstehen Mietern jedoch durch die Maklerprovision sowie die Mietkaution.

Maklercourtage – meist zahlt der Mieter

Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich auf 2 Nettokaltmieten + Mehrwertsteuer begrenzt. Somit kostet sie im Höchstfall 2,38 Monatsmieten. Bei einer Nettokaltmiete von 800€ fallen demnach knapp 2000 € an. Wer die Kosten für die Maklergebühren zu zahlen hat, ist hingegen nicht gesetzlich geregelt. In ländlichen Gebieten ist es üblich, dass sich die Mietparteien die Kosten teilen, oder diese sogar komplett vom Vermieter getragen werden. Häufig vermieten die Eigentümer ihre Immobilien auf dem Land auch direkt, sodass erst gar keine Maklergebühren anfallen.

In Ballungsgebieten - insbesondere in Innenstädten - sieht die Sache hingegen anders aus. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnungen können Wohnungsvermieter, die z.B Wohnungen vermieten kostenlos, die Maklergebühren meist komplett auf die Mieter abwälzen. Obwohl der Makler vom Vermieter beauftragt wird, muss die Courtage in der Praxis vom Mieter gezahlt werden. Mieter empfinden diese Regelung verständlicherweise als ungerecht.

Wie können Mieter die Maklercourtage umgehen?

In bestimmten Fällen können Wohnungsmieter die Maklerprovison umgehen, und das sogar völlig legal. Ein Maklervertrag kommt erst dann zu Stande, wenn der Makler wirklich tätig wird, also entweder den Kontakt zum Vermieter herstellt oder die Wohnungsbesichtigung abhält. Fällig wird die Gebühr mit dem Abschluss des Mietvertrags. Nimmt der Mieter allerdings direkten Kontakt zum Vermieter auf, besteht keine Vertragsgrundlage für einen Maklervertrag. Häufig haben Wohnungsvermieter neben den Kontaktdaten des Maklers auch die eigenen Kontaktdaten mit angegeben, und sind somit für Interessenten erreichbar. Sollte der Vermieter den Mietinteressenten allerdings auf den Makler zurückverweisen, kommt der Makler zum Einsatz. Somit fallen auch die Gebühren an. Einige Mieter versuchen, nach einer Wohnungsbesichtigung mit dem Makler den Ehepartner den Mietvertrag unterschreiben zu lassen und so die Maklerkosten zu umgehen. Dies ist jedoch nicht erlaubt, und löst unverändert den Zahlungsanspruch des Maklers aus.

Eine Kautionsbürgschaft spart die Zahlung der Barkaution

Auch die Mietkaution belastet das Mieterbudget beim Umzug. Sie ist gesetzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt. Bei einer Nettokaltmiete von 800 € müssen Mieter somit bis zu 2400 € berappen. Damit ist die Kaution häufig der größte Kostenfaktor bei einem Umzug. Jedoch auch hier gibt es eine Möglichkeit, die Zahlung der Kaution zu umgehen. So genannte Kautionskassen bieten gegen Zahlung eines günstigen Jahresbeitrags die Stellung einer Kautionsbürgschaft an. Hierbei erhält der Vermieter kein Bargeld ausgehändigt, sondern ein Zahlungsversprechen der Kautionskasse, im Schadensfall den vereinbarten Kautionsbetrag zu leisten.

Hinter den Kautionskassen stehen meist bekannte Versicherungsgesellschaften wie die R+V-Versicherung. Durch die Stellung der Kautionsbürgschaft werden Mieter von der Stellung einer Barkaution befreit, und haben hierdurch mehr Mittel für die übrigen Umzugsausgaben oder Neuanschaffungen übrig. Eine Mietkautionsbürgschaft eignet sich insbesondere für Mieter, die über ein knappes Umzugsbudget verfügen, oder den Umzug sogar finanzieren müssen.



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