Landwirtschaftliche Immobilien - eine günstige Alternative
Der Beruf des Landwirts ist zwar schön, aber mit großen Mühen verbunden. Während andere in den Urlaub fahren, steht der Bauer im Stall oder arbeitet auf den Feldern. Das ist einer der Gründe, warum immer wieder landwirtschaftliche Immobilien zum Verkauf angeboten werden.
Dazu trägt auch bei, dass nur wenige junge Menschen gewillt sind, in die Fußstapfen der Eltern zu treten und den Hof zu übernehmen. Auf jeden Fall ist es eine Tatsache, dass immer wieder Bauernhöfe als billige Immobilien zum Verkauf angeboten werden.
Für jene, die auf der Suche nach einem neuen Heim in ländlicher Umgebung sind, ist dies die ideale Gelegenheit, um ein passendes Objekt zu finden. Es gibt im Internet zahlreiche Immobilienportale, auf denen gezielt nach Bauernhöfen gesucht werden kann. Nach der Eingabe der Region, in der Sie zukünftig leben möchten, des ungefähren finanziellen Rahmens und der Größe erhalten Sie eine tabellarische Übersicht aller infrage kommenden Angebote. Eine günstige Hausfinanzierung zu erhalten ist bei derzeitigen niedrigem Zinsniveau gut möglich.
Der nächste Schritt wäre dann die Besichtigung des Objektes. Sie sollten dafür ausreichend Zeit aufwenden, da Sie ja möglicherweise die nächsten Jahre in diesem Haus wohnen werden. Berücksichtigen Sie auch, ob allfällige Sanierungsmaßnahmen notwendig sind oder nicht, im Zweifel können Sie einen Baumeister oder Architekten einladen, Ihnen bei der Gebäudeanalyse behilflich zu sein.
Achten Sie bei der Recherche auch darauf, ob die Immobilie direkt vom Verkäufer oder über einen Makler angeboten wird. Wenn Sie an einen Makler verwiesen werden, so müssen Sie für den Fall des Vertragsabschlusses mit einer Provision an diesen rechnen. Diese Kosten fallen weg, wenn Sie direkt beim derzeitigen Besitzer kaufen.
Tipp: Bei landwirtschaftlichen Immobilien sind mitunter auch Äcker oder andere landwirtschaftliche Nutzflächen inkludiert. Falls Sie sich mit dem Gedanken tragen sollten, darauf zu bauen, so erkundigen Sie sich bitte vorab auf der zuständigen Gemeinde bezüglich der Umwidmung des Grundstücks.