Es handelt sich um zwei Flurstücke, die bislang gemeinsam genutzt wurden, ebenso wie die beiden Flurstücke, die der Zufahrt zu den Baugrundstücken dienen.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans (GRZ 0, 2, GFZ 0, 4, ein Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss, max. ca. 75 m² Grundfläche je Haushälfte) erscheint pro Doppelhaushälfte eine Wohnfläche im Bereich von etwa 70–90 m² realistisch. Die konkrete Wohn‑ und Nutzfläche hängt von der späteren Planung (Grundriss, Kniestock, Dachneigung) ab und ist durch Käufer bzw. deren Architekten mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen (Angaben ohne Gewähr).
Denkbar wäre beispielsweise, dass sich zu einer Wohnfläche von ca. 70–90 m² je Haushälfte eine zusätzliche Nutzfläche (Technik‑/Abstellräume, Flure, Treppen etc.) von nochmals rund 15–30 m² ergibt, sodass sich interne Nutz‑ und Verkehrsflächen von insgesamt etwa 85–120 m² je Haushälfte ergeben können. Außenflächen wie Carport, Stellplatz, Müllplatz und ggf. Geräteschuppen sind nach derzeitiger Einschätzung im Rahmen der zulässigen Grundflächenzahl bzw. der hierfür im Bebauungsplan vorgesehenen Nebenanlagen grundsätzlich realisierbar, müssen aber im Einzelfall mit der Bauaufsicht und einem Planer abgestimmt werden (ebenfalls ohne Gewähr)
Alternativ kann der vorhandene Bungalow weiterhin genutzt werden; dieser ist jedoch nicht Bestandteil des Kaufangebotes, das sich ausschließlich auf die Grundstücksflächen bezieht. Ein Energieausweis wurde daher nicht erstellt und liegt nicht vor.
Baujahr und Zustand nach Verkäuferangaben: Ein Bungalow zu Wohnzwecken wurde etwa 1986 errichtet und in den Jahren 1996 sowie 2017 modernisiert; das Haus wird derzeit noch bewohnt. Nach Auskunft der Verkäuferin verfügt das Gebäude über eine solide Grundsubstanz, Bad und Küche wurden 2017 saniert, ebenso der Wintergarten überprüft und als in Ordnung befunden; die vorhandenen Kunststofffenster stammen überwiegend aus den 1980er‑Jahren und wurden 2017 gewartet. Das Objekt ist an Gas, Wasser und Abwasser angeschlossen; eine zusätzliche Dämmung ist nach Aussage der Verkäuferin eher nicht vorhanden. Das Steinhaus kann grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch sollte insbesondere die Dachkonstruktion im Rahmen einer Besichtigung bzw. eines Fachgutachtens gesondert geprüft werden.
Die Mieterin hat laut Verkäuferangaben den Wunsch auszuziehen. Die Übergabe der Grundstücke soll nutzerfrei erfolgen; aktuell ist der Bungalow noch nicht übergeben, die Mieterin jedoch bereits ausgezogen.
Eine Innenbesichtigung und Innenfotos waren bislang – aus Rücksichtnahme auf die Mieterin – nicht möglich und von der Verkäuferin nicht gewünscht. Außenaufnahmen liegen vor.
Hinweis: Sämtliche Angaben zu Baujahr, Zustand und Nutzung beruhen auf Auskünften der Verkäuferin; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird ausgeschlossen.
Lage
Idyllische Lage in Hessenwinkel, Seenähe. Siedlung I-III (Bebauungsplan „Siedlung I-III“), umgeben von Wäldern und Seen (Zeuthener See/Ziegenhals in unmittelbarer Nähe) – siehe Lageplan, dieser zeigt rosafarbene Flächen für Wohnbebauung.
Sonstiges
Rechtliche Hinweise Bebaubarkeit, GRZ, GFZ, Geschosszahl und Teilbarkeit ausschließlich nach Bebauungsplan „Siedlung I-III“ (rechtskräftig) zu ermitteln.
Angaben basieren auf Verkäuferauskünften, Liegenschaftskataster und Plan-Auszug – Irrtümer vorbehalten, keine Gewähr für baurechtliche Umsetzbarkeit!
Adresse der Immobilie
15713 Königs Wusterhausen / Königs Wusterhausen
Bundesland: Brandenburg
Land: Deutschland
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Eine Gewähr für die Richtigkeit sämtlicher im Exposé enthaltener Angaben und Abmessungen wird trotz sorgfältiger Bearbeitung von Daten, Bildern und Informationen nicht übernommen.
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Frau
Cornelia
Strauß-Bergatt
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