- 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung (3. Obergeschoss) - Wohnfläche ca. 70 m² - Balkon mit angenehmer Wohnqualität - Gepflegtes Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1967 - Funktionale und gut geschnittene Raumaufteilung - Vermietete Kapitalanlage (stabile Mieteinnahmen) - Laminat- und Fliesenböden - Öl-Zentralheizung - Verbrauchsausweis vorhanden (Energieeffizienzklasse F) - Erbpachtobjekt (55, 67 EUR monatlich) - Ruhige Wohnlage in Bremen-Huchting - Gute Infrastruktur und Anbindung -Der auf die Wohnung entfallende Anteil an der Instandhaltungsrücklage beträgt 6.300 EUR - Kellerraum + gemeinschaftlicher Fahrradkeller
Beschreibung
Diese gut geschnittene 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss (Dachgeschoss) eines im Jahr 1967 errichteten Mehrfamilienhauses in Bremen-Huchting.
Auf rund 70 m² Wohnfläche überzeugt die Wohnung durch eine funktionale Raumaufteilung und eignet sich ideal als Kapitalanlage. Der helle Wohnbereich bietet Zugang zum Balkon und sorgt für zusätzlichen Wohnkomfort.
Die Wohnung ist vermietet und erzielt eine monatliche Kaltmiete von 629, 50 EUR und stellt damit eine solide und unkomplizierte Investition dar.
Die Ausstattung umfasst Laminat- und Fliesenböden.
Die Wohnung verfügt über einen eigenen Kellerraum. Darüber hinaus steht ein gemeinschaftlich nutzbarer Fahrradkeller zur Verfügung
Das monatliche Hausgeld beträgt 455, 90 EUR. Hiervon entfallen 166, 70 EUR auf die Instandhaltungsrücklage. Der umlagefähige Anteil beträgt 289, 20 EUR.
Es handelt sich um eine Erbpachtwohnung. Der jährliche Erbbauzins beträgt 667, 98 EUR und ist nicht umlagefähig; er ist bereits im nicht umlagefähigen Hausgeld enthalten.
Der auf die Wohnung entfallende Anteil an der Instandhaltungsrücklage beträgt laut Angaben der Hausverwaltung zum Stand 31.12.2025 insgesamt 6.300 EUR
Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus in ruhiger Wohnlage von Bremen-Huchting mit guter Infrastruktur und Anbindung.
Das Erbbaurecht läuft am 20 August 2063 ab.
Lage
Die Lage dieser Immobilie zeichnet sich durch ihre gewachsene Struktur und die ausgewogene Verbindung von ruhigem Wohnen und funktionaler Infrastruktur im Bremer Stadtteil Huchting aus. Das Umfeld ist geprägt von gepflegter Wohnbebauung, durchgrünten Freiräumen und einer insgesamt angenehmen, zurückhaltenden Wohnatmosphäre.
Im näheren Umfeld eröffnen die weitläufigen Flächen des Parks links der Weser vielfältige Möglichkeiten der aktiven und passiven Erholung. Die differenziert angelegten Wegebeziehungen sowie die großzügigen Grünstrukturen bieten einen hohen Freizeit- und Aufenthaltswert und prägen die besondere Wohnqualität dieses Standortes.
Die verkehrliche Anbindung ist als komfortabel zu bezeichnen. Über die Bundesstraße 75 besteht eine zügige Verbindung in die Bremer Innenstadt sowie in die angrenzenden Regionen. Ergänzend hierzu gewährleistet das Angebot der Bremer Straßenbahn AG eine zuverlässige Einbindung in den öffentlichen Personennahverkehr.
Der Stadtteil Huchting verfügt über eine umfassende Versorgungsstruktur. Einrichtungen des täglichen Bedarfs, schulische Angebote, medizinische Versorgung sowie diverse Freizeit- und Sportmöglichkeiten sind in gut erreichbarer Distanz vorhanden. Ergänzt wird das Versorgungsangebot durch das Roland-Center, das als etablierter Standort zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen vereint.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die SGB-Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma SGB-Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma SGB-Immobilien GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines KAUFVERTRAGES die im Exposé angegebene Provision/Maklercourtage an die SGB-Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
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einer Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie abklären. Oft bieten unabhängige Finanzierungsberater bessere Konditionen an, da Sie über ein gutes Netzwerk
zu Banken verfügen. Darüber hinaus machen sie eine Finanzierung auch möglich, wenn die Hausbank diese Aufgrund restriktiver Vergaberichtlinien ablehnt.
Gerade bei Selbstständigkeit oder unkonventioneller Einkunftssituation ist die persönliche Beratung auf Augenhöhe die bessere Wahl.
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Eine Gewähr für die Richtigkeit sämtlicher im Exposé enthaltener Angaben und Abmessungen wird trotz sorgfältiger Bearbeitung von Daten, Bildern und Informationen nicht übernommen.
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