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Gebotsverfahren: Waldgrundstück mit erheblichen Beräumungsbedarf zu verkaufen

Grundstück in Herzberg am Harz 37412

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RegNr.: 19865#72ZmWG    (oid: 26490638)
2.000 EUR
Kaufpreis
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Bild (7) - Gebotsverfahren: Waldgrundstück mit erheblichen Beräumungsbedarf zu verkaufen
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Bild (1) - Grundstück in Herzberg am Harz
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Kosten
Kaufpreis: 2.000 EUR
Immobilie
Zweck: Angebot zum Kauf
Grundstücksgröße:ca. 3.760,00 m²
Stand vom:13.05.2026
Beschreibung
Zum Verkauf im Gebotsverfahren stehen die Flurstücke 169/5 und 169/6 der Flur 10 in der Gemarkung Pöhlde mit einer Gesamtfläche von ca. 3.760 m².

Das Grundstück liegt rund 1, 1 km nordöstlich des Ortsrandes von Pöhlde in ruhiger Außenbereichslage. Die Umgebung ist geprägt von Wald- und Landwirtschaftsflächen. Erreichbar ist die Fläche über die L 530 sowie einen befestigten bzw. geschotterten Weg. Eine öffentliche Zuwegung besteht nicht.

Auf dem Grundstück befinden sich:
- ein kleines Wochenendhaus aus Holz,
- Reste einer ehemaligen Fischteichanlage,
- teilweise vorhandene Einfriedungen.

Das Grundstück ist aktuell ungepflegt und teilweise mit Müll und Gegenständen belastet. Eventuelle Beräumungs- und Entsorgungskosten trägt der Erwerber.

Planungsrechtlich liegt die Fläche im Außenbereich ohne Bebauungsplan. Zudem befindet sie sich innerhalb eines FFH-Gebiets sowie eines schutzwürdigen Biotops. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als landwirtschaftliche Fläche aus.

Im Grundbuch sind folgende Rechte eingetragen, welche vom Erwerber übernommen werden:
- Gehrecht zur Bedienung des Mühlengrabens zugunsten benachbarter Grundstücke
- Grunddienstbarkeit zugunsten der PreussenElektra Aktiengesellschaft
Sonstiges
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.

Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Mitverkauft werden ggf. vorhandene Brennstoffvorräte, sowie alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.

Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.

Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Adresse der Immobilie
37412  Herzberg am Harz
Bundesland: Niedersachsen
Land: Deutschland
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