Bei dem Gebäude handelt es sich vermutlich um einen Massivbau. Bei der Außenfassade handelt es sich um eine vorgehängte Holzverkleidung.
Die zentrale Trinkwasserversorgung ist über den Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz gesichert, das Abwasser wird über das kommunale Abwassernetz abgeleitet.
Die Beheizung erfolgt über eine Zentralheizung, mit Brennstoff Erdgas L, Baujahr des Heizkessels geschätzt 1995. Die Warmwasserversorgung läuft zentral über die Heizung.
Der bauliche Zustand des Gebäudes ist dem Alter entsprechend gut. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf besteht.
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein zweigeschossiges, teilunterkellertes Einfamilienhaus nebst Nebengebäude auf einem 1.686 m² großen Grundstück mit Hanglage. Das vermutlich im Jahr 1915 errichtete Wohngebäude verfügt über 6 Zimmer auf einer Wohnfläche von 112 m². Das Erdgeschoss ist ausgestattet mit einem Windfang, Bad, Essraum, Küche, Schlafzimmer und Wohnzimmer. Je nach aktueller Wohnsituation kann das Dachgeschoss als innenliegende Wohnung genutzt werden, da sich auch im Obergeschoss ein Bad, Wohnzimmer, Küche und Schlafzimmer befinden. Im Keller befinden sich der Heizungsraum, Abstellraum, Geräteraum und aufgrund der Hanglage ein ebenerdiger Ausgang.
Auf dem großzügigen Grundstück mit Nebengebäude befinden sich die Garage, -ein zu zwei Seiten offener- Unterstand, eine Werkstatt und ein Treppenaufgang in das Dachgeschoss. Am Gebäude befindet sich ein Schacht, der unter das Gebäude zu gehen scheint. Das Baujahr für das Nebengebäude wird auf ca. 1955 geschätzt.
Es ist unter Berücksichtigung des baujahrbedingten Zustands darauf hinzuweisen, dass teilweise leichter Schimmel am Inventar, etwa im Keller, vorgefunden wurde.
Für den Bereich der Liegenschaft ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Gem. Flächennutzungsplan ist das Objekt zwar als Wohnbaufläche ausgewiesen, jedoch liegt das Grundstück laut Bauakte (Genehmigung aus dem Jahr 1977) und Auskunft der Baugenehmigungsbehörde planungsrechtlich im Außenbereich. Im Außenbereich sind im Wesentlichen nur privilegierte Vorhaben zulässig. Demzufolge sind Maßnahmen ausschließlich nach gem. §35 BauGB zulässig. Es wird empfohlen, gegebenenfalls erforderliche Auskünfte bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Landkreis Goslar) einzuholen.
Die Zufahrt erfolgt vom Ort über einen schmalen asphaltieren Weg. Die Asphaltierung endet auf Höhe des Nachbargrundstückes. Ab dort führt nur noch ein Schotterweg zum Objekt. Der Weg befindet sich im Eigentum der Nds. Landesforsten. Laut dortiger Aussage existiert ein befristeter Vertrag zur Nutzung des Waldweges. Die Laufzeit des zuletzt aktuellen Vertrages, in dem u.a. eine Art Pacht vereinbart ist, ist zum Ende des Jahres 2025 abgelaufen. Der Möglichkeit des Abschlusses eines neuen Vertrages stehen die Nds. Landesforsten positiv gegenüber. Zusätzlich ist für die Nds. Landesforsten eine Dienstbarkeit zur Duldung von Einwirkungen und Nutzungsbeschränkungen grundbuchlich gesichert.
Auf der Wegefläche, die sich auf der Liegenschaft befindet, sind im Grundbuch Wegereche für angrenzende Grundstücke eingetragen. Ver- und Entsorgungsleitungen, die sich ebenfalls in dem Weg befinden sind grundbuchlich nicht gesichert.
Lage
Die Immobilie befindet sich am Ortsrand in Lauthental, einem Ortsteil von Langelsheim, im Landkreis Goslar. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Grundstück mit Hanglage.
Die nächstgelegenen größeren Städte sind Goslar und Seesen. Die Bundesstraßen B242 und 248 sowie die Autobahnzufahrt zur A7 befinden sich in 10 - 15 km Entfernung.
In ca. 10 km Entfernung befinden sich im Ortszentrum Langelsheim die Stadtverwaltung sowie Schulen und Ärzte. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind ca. 1, 5 km entfernt. Öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) erreicht man fußläufig.
Sonstiges
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen und ungeräumten Zustand.
Mitverkauft werden das auf dem Grundstück und im Gebäude befindliche Mobiliar, ggfls. vorhandene Brennstoffvorräte, der Haus- und Unrat sowie alle auf dem Grundstück und im Gebäude befindlichen sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Interessenten sind aufgefordert, schriftliche Kaufpreisangebote auf einem gesonderten Vordruck abzugeben.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Adresse der Immobilie
38685 Langelsheim-Wolfshagen / Wolfshagen
Bundesland: Niedersachsen
Land: Deutschland
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