Das Land Niedersachsen bietet eine aus zwei nebeneinander liegenden einzelnen Flurstücken bestehende Verkaufsfläche von insgesamt 9.016 m² zum Kauf an.
Diese Verkaufsfläche (weitestgehend eben) liegt ca. 1, 5 südöstlich von Bodenfelde und grenzt nördlich an die Kreisstraße zwischen Bodenfelde und Uslar (südwestlicher Bereich des Landkreises Northeim), sowie im südlichen Bereich an die Eisenbahnstrecke Bodenfelde-Northeim.
Die Umgebung der Verkaufsfläche wird durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt.
Die Flurstücke sind im Liegenschaftskataster als Holzungsfläche nachgewiesen.
Im Altlastenverzeichnis des Landkreises Northeim gibt es keine "direkten" Eintragungen, es liegen jedoch für Teile der Verkaufsfläche Hinweise auf eine vormalige Bauschuttdeponie vor. Es könnte sich um mineralische Bauschuttablagerungen und auch gemischte Baustellenabfälle handeln, die mit Boden überdeckt wurden. Ob an der Mineralik auch Schadstoffanhaftungen vorkommen oder ob auch gefährliche Siedlungsabfälle (Baustellen-, Haushaltschemikalien, Elektrogeräte) vorliegen, kann nicht ausgesagt werden. Weitere Dinge sind nicht bekannt, eine entsprechende Bodenuntersuchung liegt nicht vor.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Kaufgegenstand dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen ist.
Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungs-ansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Nicht bekannt ist, ob die Fläche oder Teile davon aktuell genutzt werden und ggf. auf welcher Grundlage. Im Nachlassvorgang gab es keinen Hinweis auf eine entsprechende vertragliche Regelung.
Adresse der Immobilie
37000 Bodenfelde Vertriebsgebiet: im gesamten Bundesgebiet
Land: Deutschland
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