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unbebautes Grundstück in Uslar - 8.400,00 EUR Kaufpreis, ca.  2.224,00 m²

Grundstück in Uslar 37170

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RegNr.: 19469#72ZmWG    (oid: 21383768)
8.400 EUR
Kaufpreis
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Ansicht auf Grundstück - unbebautes Grundstück in Uslar - 8.400,00 EUR Kaufpreis, ca.  2.224,00 m²zoom
  • Ansicht auf Grundstück - unbebautes Grundstück in Uslar - 8.400,00 EUR Kaufpreis, ca.  2.224,00 m²
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Kosten
Kaufpreis: 8.400 EUR
Immobilie
Zweck: Angebot zum Kauf
Grundstücksgröße:ca. 2.224,00 m²
Stand vom:06.10.2025
Beschreibung
Zum Kauf angeboten wird ein hanglangiges Grundstück (Gehölzfläche mit Straßenbegleitgrün) entlang des "Sohlinger Stadtwegs" in 37170 Uslar im südniedersächsischen Landkreis Northeim. Der "Sohlinger Stadtweg" ist eine Anliegerstraße mir geringem Verkehr am nord-westlichen Stadtrand von Uslar.

Das Verkaufsgrundstück ist ca. 170 m lang und unterschiedlich breit (zwischen 4 und 25 Meter). Es hat eine unregelmäßige Grundstücksform und ein Höhengefälle von der Straße her aufsteigend (ca. 2-3 Meter).

Das Grundstück ist unbebaut. Es befinden sich mehrere Bäume auf dem Straßenrandstreifen.

Der Bereich des Verkaufsgrundstücks ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt, ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Mögliche Bauvorhaben sind nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Weitere Fragen zu einer möglichen Bebaubarkeit sind bitte direkt an die Stadt Uslar bzw. den Landkreis Northeim zu richten.

Eine Eintrag im Altlastenkataster ist nicht vorhanden.
Sonstiges
Hinweis zur aktuellen Eigentumssituation:
Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes Niedersachsen und zweier Privatpersonen. Mit diesen ist im Vorfeld eine grundsätzliche Einigkeit bzgl. dieser Ausschreibung erzielt worden. Der hier genannte Kaufpreis ist dabei der "Gesamt"-(Mindest-)Kaufpreis! Im Falle eines Verkaufs ist dann noch die finale Mitwirkung beider Miteigentümer erforderlich.

Die anteilige Eigentumssituation des Landes hat sich durch eines Fiskuserbschaft ergeben. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige (hier Mit-)Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand.

Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes Niedersachsen eingegangen sein.

Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden der materieller oder ideeller Art beziehen, dich durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Adresse der Immobilie
37170  Uslar
Bundesland: Niedersachsen
Land: Deutschland
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