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Schönheitsreparaturen
(KK - Hannover) Es ist und bleibt ein leidiges Thema. Die Rede ist von den Schönheitsreparaturen. Muss ich nun die Wohnung spätestens beim Auszug malern oder nicht? Zur aktuellen Gesetzeslage und den neuesten Urteilen sollte man sich entweder eine Auskunft von einem Anwalt oder beim Mieterschutzbund holen. Stellt sich heraus, dass man verpflichtet ist, die Wohnung im renovierten Zustand zu übergeben, so sollte man zusammen mit dem Vermieter oder einem seiner Stellvertreter eine Begehung der Wohnung vornehmen und eine Mängelliste erstellen. Vielleicht verlangt der Vermieter gar nicht, dass man ein bestimmtest Fenster streicht, weil es ohnehin kurz vor dem Austausch steht. Klären Sie auch mit dem Vermieter ab, welche Farben und Lacke verwendet werden sollen. Dies ist gerade umso wichtiger, wenn Sie keine handwerkliche Erfahrung haben. Für Türen müssen andere Anstriche verwendet werden als für die Heizung oder die Wände. Dies hängt damit zusammen, dass Farben und Lacke immer speziell für einen bestimmten Untergrund entwickelt wurden. Weiß ist eben nicht gleich weiß.