Aufsichtsbehörde: Stadt Weiden i. d. Opf. Ordnungsamt
USt.-IDNr: DE 134025666
Steuernummer: 255 / 259 / 00080
Geschäftsführer / Vorstand: Günther Pollakowski
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Inhalt der Angebote
Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe der Angebote und Mitteilungen an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Käufer- und Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. <br>Zusagen des Maklers zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Haftung und Richtigkeit
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Haftungsansprüche gegen die Fa. Immobilien Pollakowski, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. <br>
§ 3 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. <br>Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Die Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung bei Verkauf von Objekten 3 % + MwSt. vom Kaufpreis; bei Vermietungen 2 Monatskaltmieten + MwSt.
Bei Erbbaurechten zweifachen Jahreserbbauzins + MwSt.
Der Anspruch auf Provision entsteht, wenn aufgrund unseren ursächlichen Nachweisen bzw. unserer Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag (bei Verkäufen) oder ein Mietvertrag zustande kommt.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von unserem Angebot abweicht oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesen Verkäufers / Vermieters abgeschlossen wird.
Gleichfalls bleibt unser Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart (Erbbaurecht statt Kauf; Kauf statt Miete usw.) bestehen.
Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach jedoch verkauft, so ist die hierfür fällige Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.
Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer.
Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit der Tätigung des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sie ist sofort und in bar bei Vertragsabschluss fällig.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages.
§ 4 Vertragsauflösung
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Provision wird fällig am Tage des Vertragsabschlusses. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten. Falls nicht anders vereinbart oder im Angebot nicht gesondert erwähnt, gilt die folgende gesetzliche Maklergebühr. Die Provision wird ggf. auch auf die im Notarvertrag aufgeführten Einrichtungsgegenstände fällig.
§ 5 Höhe Maklerprovision
a) Bebauter Grundbesitz 3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. vom Kaufpreis
b) Eigentumswohnungen 3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. vom Kaufpreis
c) Unbebauter Grundbesitz 3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. vom Kaufpreis
d) Geschäftsobjekte: bei Geschäften jeder Art 3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. vom Kaufpreis
e) Vermietung von Wohnräumen : 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzl. MwSt.
f) Vermietung von Geschäftsräumen: 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzl. MwSt. <br>
Zusätzlich zur Provision wird die Kaution in vorgegebener Höhe fällig. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgelegt.
§ 6 Aufwendungsersatz bei Makleralleinauftrag:
Falls nicht gesondert vertraglich geregelt gilt folgende Regel:
Es ist ein Ersatz der Aufwendungen für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, selbst verkauft, während der Laufzeit des Makleralleinauftrags andere Makler beauftragt, private oder behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder der Verkäufer den Verkauf erschwert (z.B. von Vorenthalten von Informationen, Nichtgestattung von Besichtigungen, Preiserhöhungen etc.). Inserats- und Prospektkosten, Porto und Telefonate und anderes, sind wie folgt abzurechnen. Für die Berechnung der Höhe des Aufwendungsersatzes sind die tatsächlich entstandenen Kosten maßgebend, wobei Inserate, Internetveröffentlichungen nach tatsächlichen Kosten, Telefon/Porto pauschal mit 15.—Euro, Exposé Erstellung in Papier oder digitaler Form jeweils pauschal mit 50.—Euro, tatsächlich durchgeführte Fahrten des Maklers für Besichtigungen und ähnliches nach Einzelaufstellung mit 0,36 Euro pro gefahrenen Kilometer (für die PKW-Kosten) und 40,00 Euro pro Fahrt für pauschalierten Zeitaufwand vereinbart wird. Für Reise- und PKW-Kosten gelten die nach der Einkommensteuer zulässigen Ansätze. Der Aufwendungsersatz ist mit Vorlage der Berechnung zahlungsfällig! <br>
§ 7 Nachweis für Objektdaten
Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dies innerhalb von 4 Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt. <br>
§ 8 Datenschutz
Im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist es dem zweiten Makler untersagt, die übermittelten Objekt- und/oder Kundendaten auf Datenträgern zu speichern oder sonst in irgendeiner Form langfristig festzuhalten. Spätestens nach der Beendigung eines Gemeinschaftsgeschäftes sind alle Kunden- und/oder objektrelevanten Daten und/oder Aufzeichnungen zu vernichten. <br>
§ 9 Mündliche Angebote
Diese Bedingungen gelten auch für mündliche Angebote; sie erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. <br>
§ 10 Objektreservierung
Eine Objektreservierung wird wirksam mit Eingang der Reservierungsgebühr. Diese wird beim Verkauf mit der Vermittlungsgebühr verrechnet. Kommt es aus Gründen, die der Kaufinteressent zu vertreten hat, nicht zum notariellen Vertragsabschluss, wird die Reservierungsgebühr nicht zurück erstattet. Da Firma Immobilien Pollakowski lt. GNotKG - Gerichts- und Notarkostengesetz – gegenüber dem Notariat als Kostenschuldner haftet und darüber hinaus hieraus Aufwendungen deckt, die durch die Absage an andere, potenzielle Kaufinteressenten entstanden.
§11 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Weiden i. d. Opf.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Inhalt der Angebote
Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe der Angebote und Mitteilungen an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Käufer- und Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet.
Zusagen des Maklers zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Haftung und Richtigkeit
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Haftungsansprüche gegen die Fa. Immobilien Pollakowski, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
§ 3 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Die Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung bei Verkauf von Objekten 3 % + MwSt. vom Kaufpreis; bei Vermietungen 2 Monatskaltmieten + MwSt.
Bei Erbbaurechten zweifachen Jahreserbbauzins + MwSt.
Der Anspruch auf Provision entsteht, wenn aufgrund unseren ursächlichen Nachweisen bzw. unserer Vermittlung ein notarieller Kaufvertrag (bei Verkäufen) oder ein Mietvertrag zustande kommt.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von unserem Angebot abweicht oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesen Verkäufers / Vermieters abgeschlossen wird.
Gleichfalls bleibt unser Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart (Erbbaurecht statt Kauf; Kauf statt Miete usw.) bestehen.
Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach jedoch verkauft, so ist die hierfür fällige Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.
Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer.
Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit der Tätigung des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sie ist sofort und in bar bei Vertragsabschluss fällig.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages.
§ 4 Vertragsauflösung
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Provision wird fällig am Tage des Vertragsabschlusses. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten. Falls nicht anders vereinbart oder im Angebot nicht gesondert erwähnt, gilt die folgende gesetzliche Maklergebühr. Die Provision wird ggf. auch auf die im Notarvertrag aufgeführten Einrichtungsgegenstände fällig.
§ 5 Höhe Maklerprovision
a) Bebauter Grundbesitz 3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. vom Kaufpreis
b) Eigentumswohnungen 3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. vom Kaufpreis
c) Unbebauter Grundbesitz 3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. vom Kaufpreis
d) Geschäftsobjekte: bei Geschäften jeder Art 3,0 % zzgl. gesetzlicher MwSt. vom Kaufpreis
e) Vermietung von Wohnräumen : 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzl. MwSt.
f) Vermietung von Geschäftsräumen: 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzl. MwSt.
Zusätzlich zur Provision wird die Kaution in vorgegebener Höhe fällig. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgelegt.
§ 6 Aufwendungsersatz bei Makleralleinauftrag:
Falls nicht gesondert vertraglich geregelt gilt folgende Regel:
Es ist ein Ersatz der Aufwendungen für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, selbst verkauft, während der Laufzeit des Makleralleinauftrags andere Makler beauftragt, private oder behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder der Verkäufer den Verkauf erschwert (z.B. von Vorenthalten von Informationen, Nichtgestattung von Besichtigungen, Preiserhöhungen etc.). Inserats- und Prospektkosten, Porto und Telefonate und anderes, sind wie folgt abzurechnen. Für die Berechnung der Höhe des Aufwendungsersatzes sind die tatsächlich entstandenen Kosten maßgebend, wobei Inserate, Internetveröffentlichungen nach tatsächlichen Kosten, Telefon/Porto pauschal mit 15.—Euro, Exposé Erstellung in Papier oder digitaler Form jeweils pauschal mit 50.—Euro, tatsächlich durchgeführte Fahrten des Maklers für Besichtigungen und ähnliches nach Einzelaufstellung mit 0,36 Euro pro gefahrenen Kilometer (für die PKW-Kosten) und 40,00 Euro pro Fahrt für pauschalierten Zeitaufwand vereinbart wird. Für Reise- und PKW-Kosten gelten die nach der Einkommensteuer zulässigen Ansätze. Der Aufwendungsersatz ist mit Vorlage der Berechnung zahlungsfällig!
§ 7 Nachweis für Objektdaten
Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dies innerhalb von 4 Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.
§ 8 Datenschutz
Im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist es dem zweiten Makler untersagt, die übermittelten Objekt- und/oder Kundendaten auf Datenträgern zu speichern oder sonst in irgendeiner Form langfristig festzuhalten. Spätestens nach der Beendigung eines Gemeinschaftsgeschäftes sind alle Kunden- und/oder objektrelevanten Daten und/oder Aufzeichnungen zu vernichten.
§ 9 Mündliche Angebote
Diese Bedingungen gelten auch für mündliche Angebote; sie erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 10 Objektreservierung
Eine Objektreservierung wird wirksam mit Eingang der Reservierungsgebühr. Diese wird beim Verkauf mit der Vermittlungsgebühr verrechnet. Kommt es aus Gründen, die der Kaufinteressent zu vertreten hat, nicht zum notariellen Vertragsabschluss, wird die Reservierungsgebühr nicht zurück erstattet. Da Firma Immobilien Pollakowski lt. GNotKG - Gerichts- und Notarkostengesetz – gegenüber dem Notariat als Kostenschuldner haftet und darüber hinaus hieraus Aufwendungen deckt, die durch die Absage an andere, potenzielle Kaufinteressenten entstanden.
§11 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Weiden i. d. Opf.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr