Immobilien kaufen & mieten


Donnerstag, 09.09.2010 - 18:02 Uhr  

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Immobilieneigentum & Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung | Was Sie wissen sollten | Verweisungsklausel & Ausschüttung | Sie wünschen eine Beratung

Risiko Immobilienfinanzierung
Jeder 4. muß frühzeitig aus dem Beruf aussteigen.
Was dann?
Häufig ist die Finanzierung gefährdet?
Sichern Sie Ihre Einkünfte für diesen Fall ab.


Immobilieneigentum & Berufsunfähigkeitsversicherung:

Die Freude ist groß wenn man endlich in die eigenen vier Wände einziehen kann. Nicht selten kommt nach Jahren die Ernüchterung. Die Haushalts- kasse ist nicht nur knapp sondern die Einkünfte, mit denen fest gerechnet wurde, sind einfach nicht mehr da. Häufig hat die Gesundheit einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der eigene Beruf muß statistisch von jedem 4. frühzeitig wegen bspw. Rückenleiden an den Nagel gehängt werden.

Wie soll die Darlehenstilgung dann weiter laufen?


Berufsunfähigkeitsversicherung:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft. Sie gehört zu der Gruppe der Invaliditätsversicherungen. Im Rahmen der gesetzlichen Renten- versicherung wie auch im Bereich der Privatversicherungen gibt es diese Versicherung, die im Falle gesundheitlicher Berufsunfähigkeit, eine weitere Rentenzahlung übernimmt. Das fehlende Gehalt kann so durch die versicherungsleistung ersetzt werden.


Unverbindliche Beratung gewünscht:











Anrede:
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Geburtstag: tt.mm.jjjj
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Berufstatus:



Was Sie wissen sollten:

  • Die Zahlung der "Rente" aus der Berufsunfähigkeit kann vertraglich bis max. zu einem Alter von 65 Jahren vereinbart werden. Wie lange die Versicherung davon abweichend laufen soll kann individuell vereinbart werden.

    Die Versicherungsdauer (Zeitraum in dem die Berufsunfähigkeit eintreten muß) kann bspw. bis zum 55 Lebensjahr vereinbart werden, wobei die Leistung (Rentenzahlung) bis 65 läuft. Tritt die Berufsunfähig- keit in diesem Fall mit 58 ein wird keine Leistung gezahlt.

  • Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung, wird bei Ableben des Versicherten auch an eine bezugsberechtigte Person ausbezahlt.

  • Tritt die Berufsunfähigkeit erst mit 56 ein, werden keine Leistungen fällig.

  • Höhere Risikogruppen wie manche handwerkl. Berufe und bspw. Lehrerer können i.d.R. nur eine maximale Versicherungsdauer zwischen 55 und 60 Jahren vereinbaren.


    Verweisungsklausel & Ausschüttung

  • Jedes Angebot sollte auf die so genannte Verweisungsklausel hin geprüft werden. manche Gesellschaften behalten es sich nämlich vor, sofern nicht vertraglich ausgeschlossen, sie in einen anderen Beruf zu verweisen. D.h. sind Sie für Ihren Hauptberuf Arbeitsunfähig, kann die Versicherung die Leistung verweigern weil sie in der Lage sind einen anderen Beruf auszuüben. Versicherten auch an eine bezugsberechtigte Person ausbezahlt.

  • Interessant sind Versicherungsangebote die auch wenn der Versicherungsfall nicht Eintritt, einen Teil des eingezahlten Bertrages zurückerstatten. Wenn das Angebot dieser Gesellschaften nicht erheblich teurer ist als ein gleichwertiges Angebot.


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