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Veröffentlichung: 09.05.2010

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Foto: © Nerlich Images - Fotolia.com
(KK - Hannover) In Deutschland besteht Meldepflicht. Wer sich nach einem Umzug nicht innerhalb der vorgegebenen Frist umeldet, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Manche Gemeinden bieten Ab- und Anmeldung in einem Arbeitsgang an. So braucht man sich z. B. bei Gemeinden auf dem brandenburgischen Lande einfach nur anmelden. Die Abmeldung bei der alten Gemeinde, z. B. in Hannover, übernimmt das Amt für den Bürger. Doch dies kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Deswegen sollte man sich genauestens bei beiden Gemeinden erkundigen. Wer sich gar nicht abmelden möchte, sondern die alte Wohnung weiterhin behalten möchte, kann einen Zweitwohnsitz anmelden. Die Kosten für den Zweitwohnsitz kann man sogar auch steuerlich ansetzen. Doch Vorsicht! Einige Gemeinden erheben mittlerweile happige Zweitwohnsteuern, die den Steuervorteil wieder ausheben.

Informieren Sie sich zu folgenden Punkten:

  • Meldefrist bei Ummeldung in eine neue Gemeinde?
  • Wird die Abmeldung von der neuen Gemeinde übernommen?
  • Gibt es die Möglichkeit eines Zweitwohnsitzes?
  • Gibt es eine Zweitwohnsteuer und falls ja, wie hoch ist diese?


Veröffentlichung: 09.05.2010  -  (C21968) letzte Bearbeitung: 10.05.2010

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