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Donnerstag, 09.09.2010 - 18:34 Uhr  

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  Was wird gefördert?
Veröffentlichung: 03.08.2007

5. Voraussetzung
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung für die ÖKO-PLUS-Maßnahmen der KfW ist die Durchführung der Arbeiten durch eine Fachfirma. Alle Maßnahmen haben die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung sowie den Richtlinien der KfW einzuhalten.

6. Nachweis der Verwendung der Mittel
Private Kreditnehmer haben innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens den programmgemäßen und zeitgerechten Einsatz der Mittel durch Vorlage der Rechnungen der Fachfirma/Firmen nachzuweisen. Dabei gelten strenge Richtlinien hinsichtlich der Rechnungslegung. 

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Veröffentlichung: 03.08.2007  -  (C2230) letzte Bearbeitung: 03.08.2007

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