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07062010_103623440_200.jpg Übernahme der neuen Wohnung

(KK - Hannover) Auch bei der Übernahme der neuen Wohnung sollten Sie eine gemeinsame Begehung mit Vermieter oder einer dessen Stellvertreter veranlassen und ein sog. Übernahmeprotokoll veranlassen. Dokumentieren Sie dabei jeglichen Vorschaden, den die Wohnung bereits hat, auch wenn er Ihnen noch so unwichtig erscheint. Fehlt die Dokumentation könnte ein bereits existierender Schaden beim Auszug Ihnen angelastet werden.

Eine Mitgliedschaft in einem Mieterschutzbund ist ebenfalls durchaus sinnvoll. In manchen Städten stellt der Mieterschutzbund auch eine Person, die die Begehung der Wohnung bei Übernahme und Übergabe mit Ihnen zusammen durchführt. Dies ist besonders für Mieter ratsam, die noch keine große Erfahrung im Umgang mit Vermietern haben. Ist die neue Wohnung erst einmal übernommen worden, kann der Einzug beginnen.

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