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07062010_101539345_200.jpg Stromversorger

(KK - Hannover) Notieren Sie sich am Auszugstag Ihren Zählerstand und geben Sie diesen Ihren Stromversorger durch. Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt umziehen, sollten Sie fragen, ob Sie für die Wohnung Ihrem Energieversorger eine neue Einzugsermächtigung übermitteln sollen. Dies macht durchaus Sinn. Denn mit dem Auszug wurde der alte Stromvertrag gekündigt und für den neuen existiert ggf. noch keine Einzugsermächtigung. So verhindern Sie, dass Sie ungewollt in Zahlungsverzug kommen oder sogar eine Mahnung und das Abschalten von Strom und Gas in der neuen Wohnung riskieren.

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