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18052010_111943525_200.jpg Energieversorgung

(KK - Hannover) Wer aus der alten Wohnung auszieht, muss nicht nur daran denken, seinen Energieversorgervertrag zu kündigen, sondern auch für die neue Wohnung einen neuen Vertrag für die Energieversorgung abzuschließen. Das hört sich jetzt komplizierter an, als es tatsächlich zu sein scheint. Hintergrund: Auch wenn man in ein und derselben Stadt umzieht und trotzdem beim selben Energieversorger bleibt, was ja nahe liegt, muss z. B. eine Einzugsermächtigung neu erteilt werden, denn oft für den Energieversorger ist der Vertrag für die alte Wohnung bekanntermaßen gekündigt worden. Damit erlischt auch die Einzugsermächtigung. Wer keine neue Einzugsermächtigung erteilt und die Rechnung für die Energieversorgung der neuen Wohnung nicht überweist, muss mit einer Mahnung zzgl. Mahngebühren rechnen. Das hört sich jetzt komisch an, ist aber so!

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