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18052010_102611957_200.jpg Endabrechnung

(KK - Hannover) 2 Jahre nach dem Auszug denkt keine mehr an evtl. Abrechnungen aus der alten Wohnung. Dabei sind die fristen für Nachforderungen seitens des Vermieters recht großzügig geregelt. "Aus den Augen, aus dem Sinn" scheint für viele Menschen das Motto zu lauten. Doch angefangen vom alten Mietvertrag, bis über die Endabrechnung sollte jeder Mieter seine gesamten Belege als "Wohnbiografie" in einem Ordner abheften. Nur so kann er oder sie bei späteren Nachforderungen nachvollziehen, ob etwaige Ansprüche berechtigt sind, denn noch lange Zeit nach dem Auszug kann der Vermieter mit noch ausstehenden Forderungen in Erscheinung treten. Dies kann insbesondere für noch nicht abgerechnete Post aus der Betriebskostenabrechnung der Fall sein oder Nachforderungen, die sich aufgrund einer Erhöhung der Betriebskosten in der jeweiligen Gemeinde ergeben haben.
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