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10052010_084749509_200.jpg Betriebskosten

Ist man erst einmal aus der alten Wohnung ausgezogen, scheint alles hinter einem zu liegen. Doch noch bis zu zwei Jahre später kann es sein, dass man noch Forderungen aus alten Betriebskostenabrechnungen erhalten kann. Betriebskosten verbinden Mieter oft mit Gas- und Strom. Doch es geht um mehr. In den Betriebskosten sind auch die Umlage für die Grundsteuer, die Fußweg- und Straßenreinigung und viele andere Kosten, die für den Betrieb eines Hauses sind, enthalten. Oft erfährt der Vermieter selbst nach Auszug des Vermieters von diesen Kosten, da die Betriebskostenabrechnung hat lange auf sich warten lassen.

  • Unser Tipp!
    Legen Sie sich immer etwas Geld für noch ausstehende Forderungen zurück.
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