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24052011_143241714_500.jpg Umzugskosten

Für gewöhnlich können Umzugskosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Der Grund: Umzugskosten sind Kosten der privaten Lebensführung. Klar ist jedoch, dass man aber nicht nur aus privaten Gründen, etwa wegen der schönen Landschaft, umzieht, sondern auch aus beruflichen Gründen. Als beruflich begründeter Umzug gilt, wenn die Entfernung bzw. Fahrtzeit zwischen neuem Wohnsitz (Wohnung) und der Arbeitsstätte deutlich verkürzt. Fahrzeitverkürzungen um eine Stunde sind gelten schon als deutlich verkürzt. Je mehr, desto besser. Letztendliche Klarheit und vor allem Einzelberatung kann aber nur ein Steuerberater geben. Heben Sie daher jeden Beleg und jede Quittung auf, die durch den Umzug zustande gekommen sind. Im Zweifelsfall wird der Steuerberater entscheiden, ob ein Beleg bei der Einkommenssteuererklärung mit aufgenommen werden kann. 

Heben Sie insbesondere Belege für folgende Ausgaben auf:

  • Wohnungsvermittlungsgebühr
  • Reisekosten
  • Beförderungskosten
  • Kosten für zusätzlichen Unterricht der Kinder
  • Mietentschädigung
  • Kosten für Kochherd und Öfen
  • Sonstige Umzugskosten 
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