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10. Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden, wie z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kreise, und auch Gemeindeverbände sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können Anträge stellen.
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Veröffentlichung:
01.08.2011
- C2232
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